- Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen immer sorgfältig prüfen. Ist die Forderung berechtigt, muss gezahlt werden. Ist eine Forderung nicht berechtigt, sollten Verbraucher:innen widersprechen.
- Auch bei berechtigten Forderungen sollten die Inkassokosten zunächst überprüft werden. Oft ist die Höhe unangemessen. Hier hilft der kostenlose Inkasso-Check.
- Verbraucher:innen sollten sich durch Drohungen mit Kosten für Gerichtsverfahren, oder Zwangsvollstreckung nicht unter Druck setzen lassen.Inkasso
„Wird eine Rechnung nicht fristgerecht gezahlt, so kann das fordernde Unternehmen Dritte damit beauftragen, die überfällige Forderung in seinem Namen einzuziehen“, erklärt Mathias Hufländer, Verbraucherrechtsberater der Verbraucherzentrale Bremen. Wird in Folge des Zahlungsverzuges ein Inkassounternehmen beauftragt, müssen die Verbraucher:innen die entstehenden Inkassokosten tragen. „Das gilt jedoch nur, wenn die Forderung berechtigt ist; ist sie es nicht, müssen auch die Inkassokosten nicht gezahlt werden“, sagt Mathias Hufländer.
Was tun mit einem Inkasso-Brief?
„Verbraucherinnen und Verbrauchersollten nach Erhalt eines Inkassoschreibens nicht sofort zahlen, sondern erst überprüfen, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht“, rät Mathias Hufländer. Hierzu sollten Betroffene prüfen, ob sie die Ware tatsächlich bestellt oder die Dienstleistung wirklich genutzt haben. „Ist das nicht der Fall, sollte auf keinen Fall gezahlt werden“, sagt Mathias Hufländer. Bei Unsicherheit sollten Betroffene rein vorsorglich der Forderung widersprechen und das jeweilige Unternehmen auffordern, einen Vertragsabschluss zu beweisen. Dazu können Betroffene das kostenlose Musterschreiben von der Website der Verbraucherzentrale Bremen nutzen.
Ist die Forderung berechtigt, muss auch gezahlt werden. Kann die zu zahlende Summe nicht in einer Summe gezahlt werden, kann eine Ratenzahlung angefragt werden – oft jedoch mit Zusatzkosten.
Unseriöse Forderung erkennen
Verbraucher:innen sollten prüfen, ob das Inkassounternehmen, das ihnen eine Zahlungsaufforderung sendet, registriert ist. Das kann online im Rechtsdienstleistungsregister kostenfrei getan werden. Seriöse Inkassounternehmen kommunizieren transparent und nennen die Firma, für die sie die Forderungen einziehen in ihrem Schreiben.
Kostenloser Inkassocheck und kostenlose Beratung
Mit dem kostenlosen Inkasso-Check der Verbraucherzentrale können Verbraucher:innen online selbst überprüfen, ob eine Zahlungsaufforderung berechtigt. Doch selbst bei berechtigten Forderungen kann die Forderungshöhe unzulässig sein. Auch in diesen Fall hilft der Inkasso-Check.
Im Rahmen des Projekts „Unabhängige Rechtsberatung im Quartier“ berät die Verbraucherzentrale Bremen kostenlos rund um die Thematik Inkassoforderungen. Jeden Dienstag können sich Verbraucher:innen von 14:00 bis 17:00 Uhr im Bürgerhaus Gemeinschaftszentrum Obervieland in der Alfred-Faust-Straße 4 kostenlos, unabhängig und ohne Termin beraten lassen. Das Projekt wird gefördert von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.
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