Große Schnauze und nix dahinter – unseriöse Inkassoforderungen erkennen

Pressemitteilung vom
Immer wieder sorgen unseriöse Inkassounternehmen mit gefälschten Inkassoschreiben bei Verbraucher:innen für Angst. Sie drohen mit Mahnbescheiden und Zwangsvollstreckungen. Wie falsche Inkassoschreiben erkannt werden und wie Verbraucher:innen richtig reagieren, erklärt die Verbraucherzentrale Bremen.
Frau macht verschrecktes Gesicht
  • Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen immer sorgfältig prüfen. Ist die Forderung berechtigt, muss gezahlt werden. Ist eine Forderung nicht berechtigt, sollten Verbraucher:innen widersprechen.
  • Auch bei berechtigten Forderungen sollten die Inkassokosten zunächst überprüft werden. Oft ist die Höhe unangemessen. Hier hilft der kostenlose Inkasso-Check.
  • Verbraucher:innen sollten sich durch Drohungen mit Kosten für Gerichtsverfahren, oder Zwangsvollstreckung nicht unter Druck setzen lassen.Inkasso
Off

„Wird eine Rechnung nicht fristgerecht gezahlt, so kann das fordernde Unternehmen Dritte damit beauftragen, die überfällige Forderung in seinem Namen einzuziehen“, erklärt Mathias Hufländer, Verbraucherrechtsberater der Verbraucherzentrale Bremen. Wird in Folge des Zahlungsverzuges ein Inkassounternehmen beauftragt, müssen die Verbraucher:innen die entstehenden Inkassokosten tragen. „Das gilt jedoch nur, wenn die Forderung berechtigt ist; ist sie es nicht, müssen auch die Inkassokosten nicht gezahlt werden“, sagt Mathias Hufländer.

Was tun mit einem Inkasso-Brief?

„Verbraucherinnen und Verbrauchersollten nach Erhalt eines Inkassoschreibens nicht sofort zahlen, sondern erst überprüfen, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht“, rät Mathias Hufländer. Hierzu sollten Betroffene prüfen, ob sie die Ware tatsächlich bestellt oder die Dienstleistung wirklich genutzt haben. „Ist das nicht der Fall, sollte auf keinen Fall gezahlt werden“, sagt Mathias Hufländer. Bei Unsicherheit sollten Betroffene rein vorsorglich der Forderung widersprechen und das jeweilige Unternehmen auffordern, einen Vertragsabschluss zu beweisen. Dazu können Betroffene das kostenlose Musterschreiben von der Website der Verbraucherzentrale Bremen nutzen. 
Ist die Forderung berechtigt, muss auch gezahlt werden. Kann die zu zahlende Summe nicht in einer Summe gezahlt werden, kann eine Ratenzahlung angefragt werden – oft jedoch mit Zusatzkosten.

Unseriöse Forderung erkennen

Verbraucher:innen sollten prüfen, ob das Inkassounternehmen, das ihnen eine Zahlungsaufforderung sendet, registriert ist. Das kann online im Rechtsdienstleistungsregister kostenfrei getan werden. Seriöse Inkassounternehmen kommunizieren transparent und nennen die Firma, für die sie die Forderungen einziehen in ihrem Schreiben.

Kostenloser Inkassocheck und kostenlose Beratung

Mit dem kostenlosen Inkasso-Check der Verbraucherzentrale können Verbraucher:innen online selbst überprüfen, ob eine Zahlungsaufforderung berechtigt. Doch selbst bei berechtigten Forderungen kann die Forderungshöhe unzulässig sein. Auch in diesen Fall hilft der Inkasso-Check. 

Im Rahmen des Projekts „Unabhängige Rechtsberatung im Quartier“ berät die Verbraucherzentrale Bremen kostenlos rund um die Thematik Inkassoforderungen. Jeden Dienstag können sich Verbraucher:innen von 14:00 bis 17:00 Uhr im Bürgerhaus Gemeinschaftszentrum Obervieland in der Alfred-Faust-Straße 4 kostenlos, unabhängig und ohne Termin beraten lassen. Das Projekt wird gefördert von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Förderhinweis HB Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31.12.2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.