Neue Beratungszeiten für Rechtsberatung im Quartier Huchting

Pressemitteilung vom
Wer kennt sie nicht – lästige Werbung im Briefkasten. Blöd nur, wenn die Werbung gar keine ist. Bei vielen Verbraucher:innen entpuppte sich die vermeintliche Werbung von Strom- und Telekommunikationsanbietern als Bestätigung für einen neuen Vertrag, den sie tatsächlich nie abgeschlossen haben.
Frau telefoniert mit Handy
  • Unabhängige Rechtsberatung zu Verbraucherrechtsthemen bietet die Verbraucherzentrale Bremen im Bürger und Sozialzentrum (BuS) in Huchting jeden Dienstag von 10:00 bis 13:00 Uhr
  • Strom- und Telekommunikationsanbieter schieben Verbraucher:innen aus Bremen vermehrt Verträge unter, hierfür werden häufig gleichzeitig bestehende Verträge gekündigt
  • Wer nicht handelt, tappt gleich doppelt in die Falle
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Wer kennt sie nicht – lästige Werbung im Briefkasten. Blöd nur, wenn die Werbung gar keine ist. Bei vielen Verbraucher:innen entpuppte sich die vermeintliche Werbung von Strom- und Telekommunikationsanbietern als Bestätigung für einen neuen Vertrag, den sie tatsächlich nie abgeschlossen haben.

„Es häufen sich derzeit Beschwerden von Verbraucher:innen aus Bremen, denen unseriöse Strom- und Telekommunikationsanbieter Verträge untergeschoben haben“, berichtet Mathias Hufländer, Verbraucherrechtsberater bei der Verbraucherzentrale Bremen. Häufig werden die Verbraucher:innen dafür überraschend angerufen oder zu Hause an der Haustür überrumpelt. Selbst wenn die Verbraucher:innen alles richtig machen und einen Anbieterwechsel deutlich ablehnen, erhalten sie wenige Tage später trotzdem eine Vertragsbestätigung vom – vermeintlich – neuen Anbieter. „Das kann fatale Folgen haben, zum Beispiel die ungewollte Kündigung des aktuellen Strom- oder Gasvertrages mit guten Konditionen“, erklärt Mathias Hufländer. Bei den Telekommunikationsverträgen zahlt man am Ende für zwei Verträge, obwohl nur einer genutzt wird.

Für einen Anbieterwechsel brauchen Energieversorger nur den Namen, die Adresse und die Zählernummer der Verbraucher:innen. Eine Vollmacht muss dafür nicht vorgelegt werden.

Was Verbraucher:innen tun können

„Zunächst sollten Verbraucher:innen den Vertragsabschluss schriftlich bestreiten, am besten per Einwurfeinschreiben mit Rückschein“, rät Mathias Hufländer. Außerdem sollten Verbraucher:innen den bisherigen Anbieter von der Unwirksamkeit der Kündigung in Kenntnis setzen.

Bei telefonisch oder an der Haustür abgeschlossenen Verträgen steht Verbraucher:innen zudem ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, von dem sie vorsorglich unbedingt Gebrauch machen sollten. Die Frist zum Widerruf des Vertrages beginnt in der Regel mit Abschluss des Vertrages. „Das gilt jedoch nur, wenn der Anbieter die Verbraucher:innen bei Abschluss des Vertrages ordnungsgemäß über das ihnen zustehende Widerrufsrecht belehrt hat“, erläutert Mathias Hufländer.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, Zählerstände, Zählernummern oder auch die eigene Kontoverbindungsdaten Unbekannten preiszugeben. „Legen Sie auf, schließen Sie die Tür, so werden Sie unliebsame Verkäufer:innen am einfachsten los“, rät Mathias Hufländer. Unerlaubte Werbeanrufe können Verbraucher:innen außerdem bei der Bundesnetzagentur melden.

Kostenlose Rechtsberatung in Huchting

Die Verbraucherzentrale Bremen bietet zu diesem und vielen anderen Verbraucherrechtsthemen jeden Dienstag von 10:00 bis 13:00 Uhr kostenlose und unabhängige Rechtsberatung im Bürger- und Sozialzentrum (BuS) in Huchting an. Ohne Termin, einfach vorbeikommen.
Das Projekt „Modellvorhaben zur unabhängigen Rechtsberatung im Quartier“ wird gefördert von der Senatorin für Gesundheit, Frauen, Gesundheit und Verbraucherschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Förderhinweis HB Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

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