Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie
Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situ-ationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.
Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behandlung selbst bestimmen wollen. Hier geht es zu den Terminen.
- 29 Online-Vorträge innerhalb einer Woche: kostenlos, ortsunabhängig und digital.
- Themen: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, digitaler Nachlass und digitale Assistenzsysteme.
- Selbstbestimmt leben - rechtzeitig vorsorgen. Hier geht es zum Überblick der Vorträge.
Viele Menschen wollen selbst bestimmen, wer Sie im Krankheitsfall vertritt oder wie ihr Lebensende aussehen soll. Allerdings scheuen sie oft den Aufwand, da sie nicht wissen, worauf sie bei der Erstellung der Dokumente achten müssen. Im vergangenen Jahr sind die Verbraucherzentralen mit der Woche der Vorsorge auf sehr großes Interesse gestoßen. "Das zeigt uns, wie wichtig den Menschen dieses Thema ist. Sie wollen für den Fall der Fälle bestens vorsorgen“, sagt Katja Nonnenkamp-Klüting von der Verbraucherzentrale Bremen. „Mit in Online-Vorträgen wollen wir dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen informierte Entscheidungen für ihre persönliche Vorsorge treffen können“, so Katja Nonnenkamp-Klüting.
Die Bremer Verbraucherzentrale beteiligt sich mit dem Vortrag: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie
Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheit nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.
Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden.
In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können. Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen. Hier geht es zu den Terminen.
Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung:
Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie
Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online-
Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf schnell handeln können.
Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über Online-Accounts verfügen und dafür eine Regelung treffen wollen. Hier geht es zu den Terminen.
Digitale Assistenzsysteme: Was Sie brauchen, damit Sie lange zu Hause leben können, entscheiden Sie
Saugroboter, Seniorenhandys oder smarte Blutdruckmessgeräte verbessern die Lebensqualität - gerade für Senioren. Smarte Uhren und intelligente Tablettenspender helfen, die Gesundheit zu erhalten. Abschaltautomatiken und Alarmsysteme bieten Sicherheit.
In den Online-Vorträgen bieten die Verbraucherzentralen einen ersten Überblick, auch zu den Themen Datenschutz und Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die entweder für sich selbst oder Angehörige digitale Assistenzsysteme anschaffen wollen. Hier geht es zu den Terminen.