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Statement Nicole Bahn, Referentin und Leiterin Verbraucherrecht zum Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
„Die Ersatzversorgung darf künftig teurer als die Grundversorgung sein.
Unser Rat für Verbraucher:innen:
Lesen Sie kurzfristig den Strom- oder Gaszähler ab und teilen Sie diese Werte dem Grundversorger und Netzbetreiber mit. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Grundversorger, ob Sie vorzeitig einen Grundversorgungs-vertrag bekommen können. Spätestens nach drei Monaten sind Sie in der Grundversorgung und die ist deutlich günstiger.“
Nicole Bahn, Referentin und Teamleiterin Verbraucherrecht
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