Statement zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Pressemitteilung vom
FAQ zum Inkrafttreten des "Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung". Die Verbraucherzentrale Bremen gibt Antworten auf die drängendsten Fragen zu den Änderungen der Stromversorgung.
Nicole Bahn, Leiterin Verbraucherrecht Verbraucherzentrale Bremen
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Statement Nicole Bahn, Referentin und Leiterin Verbraucherrecht zum Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
„Die Ersatzversorgung darf künftig teurer als die Grundversorgung sein.
Unser Rat für Verbraucher:innen:
Lesen Sie kurzfristig den Strom- oder Gaszähler ab und teilen Sie diese Werte dem Grundversorger und Netzbetreiber mit. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Grundversorger, ob Sie vorzeitig einen Grundversorgungs-vertrag bekommen können. Spätestens nach drei Monaten sind Sie in der Grundversorgung und die ist deutlich günstiger.“
Nicole Bahn, Referentin und Teamleiterin Verbraucherrecht

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Gefördert durch:

Förderhinweis HB Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

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