- Immer mehr Banken und Sparkassen verlangen von ihren Kund:innen Verwahrentgelte für Guthaben auf Konten
- Durch angedrohte Kündigungen der Kontoverbindungen werden alternative Anlageprodukte angeboten und verkauft, damit kein Verwahrentgelt fällig wird
- Die alternativ angebotenen Produkte der Banken und Sparkassen enthalten hohe Provisionen und Gebühren
- Kund:innen sollten Produktempfehlungen in Ruhe prüfen und sich im Zweifel unabhängigen Rat einholen
Für Banken sind die Negativzinsen und die Androhung von Verwahrentgelten ein willkommener Anlass, riskante und teure Geldanlageprodukte zu verkaufen. „Die angebotenen Produkte sind aber oft nicht bedarfsgerecht, zu unflexibel und überdies mit weitaus höheren Risiken verbunden als die bisher sicheren Einlagen“, so Thomas Mai, Finanzexperte von der Verbraucherzentrale Bremen. „Gerade für ältere Menschen, die auf flexible Verfügbarkeit angewiesen sind, kann das zum Problem werden“ erklärt Thomas Mai. Betroffenen kommt die Anlageempfehlung mitunter teuer zu stehen.
Vorsicht Provisionsfalle
Häufig wird von Geldinstituten die Drohkulisse des Verwahrentgelts genutzt, um Anlageprodukte, wie zum Beispiel private Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen zu verkaufen. Hierin sind dann aber hohe Abschlussprovisionen erhalten. Dies gilt auch für die über die Banken offerierten Investmentfonds. Dabei verdienen die Geldinstitute durch Ausgabeaufschläge und jährliche Bestandsprovisionen. „Wer Negativzinsen ausweichen möchte, landet so schnell in der Provisionsfalle der Banken und Sparkassen“, sagt Thomas Mai.
Angebote prüfen
Skepsis gegenüber Angeboten von Banken und Sparkassen ist angebracht. In der Regel sind provisionsgeleitete Verkaufsgespräche auf einen schnellen Vertragsabschluss abgestellt. Ohne Unterschriftsdruck sollte man sich die Zeit nehmen, Anlagevorschläge und Produktempfehlungen zu Hause zu prüfen. Im Zweifel gibt es unabhängigen Rat bei der Verbraucherzentrale Bremen.
Ob Geldinstitute überhaupt Verwahrentgelte verlangen dürfen, ist rechtlich umstritten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband möchte diese Frage vor dem Bundesgerichtshof klären lassen. Verschiedene erstinstanzliche Urteile gingen bereits zugunsten der Verbraucher:innen aus.
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