- Dreiste Abzockmasche übers Telefon von der United Swiss Marketing AG
- Verbraucher:innen sollten die geforderte Servicegebühr in Höhe von 129,- Euro nicht zahlen
- Betroffene, die in die Falle getappt sind, sollten nach dem Erhalt des ersten Anschreibens sofort den Vertrag mit „Pflegeservice Smart“ per E-Mail oder Einschreiben widerrufen
- Musterschreiben kostenlos auf der Webseite der Verbraucherzentrale Bremen
Viele verunsicherte Verbraucher:innen melden sich aktuell bei der Verbraucherzentrale Bremen, weil sie eine Rechnung von der United Marketing AG zum „Pflegeservice Smart“ erhalten haben. Dem, angeblich telefonisch geschlossenen Vertrag, können Betroffene mit einem Musterschreiben widersprechen.
Der „Pflegeservice Smart“ ruft unaufgefordert ältere Menschen an und bietet Unterstützung bei Pflegefragen an. Ein klarer Fall von Telefonabzocke, bei dem überwiegend ältere Menschen angesprochen werden, die sich oft nicht wehren können. „Immer wieder geraten Verbraucher:innen in das Visier von Unternehmen, die sie unaufgefordert anrufen und später von ihnen für angeblich geleistete Dienste oder eine telefonische Beratung Geld verlangen“, berichtet Nicole Bahn, Rechtsreferentin und Teamleiterin bei der Verbraucherzentrale Bremen. Aktuell fordert der „Pflegeservice Smart“ von Verbraucher:innen die Zahlung eines Betrages von 129,- Euro für eine telefonische Beratung rund um das Thema häusliche Pflege, Pflegestufen und die Beantragung von Leistungen aus der Pflegekasse. Fakt ist: Eine individuelle Beratung gab es eben so wenig wie eine ordnungsgemäße Belehrung über das den Verbraucher:innen zustehende Widerrufsrecht.
Tipps für Betroffene
„Wer aktuell Post von der United Swiss Marketing AG bekommt, sollte auf das Schreiben sofort reagieren und den Widerruf des angeblich telefonisch abgeschlossenen Vertrages erklären“, sagt Nicole Bahn. Vebraucher:innen sollten auf keinen Fall eine Zahlung veranlassen und sich dabei auch nicht davon einschüchtern lassen, dass ihr Telefonat mit dem „Pflegeservice Smart“ aufgenommen wurde. Die Telefonaufnahme reicht nicht aus, um damit eine ordnungsgemäße Information und Widerrufsbelehrung der Verbraucher:innen nachweisen zu können. Auch von der im ersten Mahnschreiben aufgebauten Drohkulisse – Einschaltung eines Inkassounternehmens – müssen Verbraucher:innen sich nicht einschüchtern lassen. Ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung kann ein Vertrag noch zwölf Monate und 14 Tage nach dem Abschluss wirksam widerrufen werden.
Ein konkretes Musterschreiben zum Widerruf des ungewollten Vertrages mit der United Swiss Marketing AG finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Bremen zum kostenlosen Download.
FAZIT
Verbraucher:innen sollten Forderungsschreiben, die sie erhalten, immer genauestens prüfen und nicht unüberlegt Zahlungen leisten. Grundsätzlich gilt: Allein durch die Erbringung einer unbestellten Leistung kommt kein wirksamer Zahlungsanspruch gegen Verbraucher:innen zustande. Wer weitere Tipps und Hilfe benötigt, kann sich an die Verbraucherzentrale Bremen wenden.
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