Zu schön, um wahr zu sein – falsche Gewinnbenachrichtigungen

Pressemitteilung vom
„Wow, gewonnen!“, denkt sich so manche:r, wenn eine Gewinnbenachrichtigung per Post oder per Anruf eintrudelt. Doch wer an keinem Gewinnspiel teilgenommen hat, muss weiter von Bargeld und Traumreisen träumen. In den meisten Fällen ist so eine Benachrichtigung eine dreiste Betrugsmasche.
Zu schön, um wahr zu sein – falsche Gewinnbenachrichtigungen
  • Die Maschen der Betrüger:innen werden immer dreister
  • Verbraucher:innen sollten sich nicht durch falsche Gewinnbenachrichtigungen in die Falle locken lassen
  • Wer nicht an einem Gewinnspiel teilgenommen hat, kann auch nicht gewonnen haben
Off

„Wow, gewonnen!“, denkt sich so manche:r, wenn eine Gewinnbenachrichtigung per Post oder per Anruf eintrudelt. Doch wer an keinem Gewinnspiel teilgenommen hat, muss weiter von Bargeld und Traumreisen träumen. In den meisten Fällen ist so eine Benachrichtigung eine dreiste Betrugsmasche. 

Sonja Welzel, Verbraucherrechtsberaterin der Verbraucherzentrale Bremen, weiß: „Klingt eine Gewinnbenachrichtigung zu gut, um wahr zu sein, dann ist sie das vermutlich auch. Verbraucher:innen sollten sich nicht von vermeintlich tollen Gewinnen blenden lassen. Nicht selten stecken Betrüger:innen dahinter." Diese gaukeln den Verbraucher:innen vor, sie hätten einen enormen Gewinn eingefahren, müssten dafür zunächst mit einer bestimmten Summe in Vorleistung gehen. 

Die Betrüger lassen sich häufig mit Gutscheincodes von Google Play, dem App Store oder Paysafe bezahlen. „Diese Codes können Verbraucher:innen in jedem Supermarkt kaufen, sie funktionieren wie Bargeld, sind jedoch nicht nachverfolgbar“, erklärt Sonja Welzel. „Der Geldbetrag soll angeblich für die Aktivierung eines Kontos, den Transport des Gewinns zu den Verbraucher:innen oder für einen Notar gezahlt werden, nicht selten auch an eine Bank im Ausland. Die Verbraucher:innen sehen ihr Geld nie wieder und einen Gewinn erhalten sie auch nicht. 
 

Tipps für Verbraucher:innen

  • Erhalten Verbraucher:innen schriftlich oder telefonisch eine Gewinnbenachrichtigung zu einem Gewinnspiel, an dem sie nicht teilgenommen haben, sollten sie diese ignorieren.
  • Kostenpflichtige Telefonnummern sollten Verbraucher:innen nicht anrufen, auch nicht, wenn sie dort angeblich weitere Informationen erhalten. „Sollte die eigene Telefonnummer missbräuchlich verwendet worden sein, können Verbraucher:innen dies der Bundesnetzagentur melden.
  • Unter Umständen kommt eine Anzeige bei der Polizei in Betracht", so Sonja Welzel. Dafür sollten sich Verbraucher:innen den Anrufer, die Adresse, Telefonnummer, den Gesprächsverlauf und die Anrufzeit notieren.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.