Online-Patientenverfügung: Teurer ist nicht immer besser

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen nehmen kostenpflichtige Angebote zur Patientenverfügung unter die Lupe.
Nahaufnahme einer Patientenverfügung

Das Wichtigste in Kürze
•    Patientenverfügung legt Willen für die Behandlung fest
•    Kostenlose Vordrucke ebenso gut wie kostenpflichtige
•    Werbung für Patientenverfügung schürt unnötigerweise Ängste

 

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Kostenpflichtige Online-Patientenverfügungen versprechen eine schnelle, professionelle Erstellung individuell passender Unterlagen. Dabei reichen die Preise von 10 bis 140 Euro und die Bandbreite der Angebote vom reinen Download der Formulare bis hin zum persönlichen Kontakt mit Experten. Die Verbraucherzentralen haben das Geschäftsmodell unter die Lupe genommen und festgestellt: Teurer ist nicht immer besser.

Eine Patientenverfügung legt den Willen des Patienten bezüglich möglicher medizinischer Behandlungssituationen in der Zukunft fest. Damit das möglich ist, macht der Patient vorsorglich Angaben zu häufig auftretenden Behandlungssituationen. Kostenpflichtige Online-Angebote können dazu durchaus eine rechtswirksame Festlegung der eigenen Wünsche leisten. „Allerdings gibt es keinen Grund für die Annahme, die Formulierungen in einer Online-Patientenverfügung seien besser als gängige Vordrucke“, erklärt Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen.

Test der Angebote
In einem Test von elf kostenpflichtigen Online-Angeboten stellte eine bundesweite Untersuchung der Verbraucherzentralen fest, dass die meisten online angebotenen Patientenverfügungen mit den kostenlos erhältlichen Textbausteinen des Bundesjustizministeriums übereinstimmen. „Kritisch sind Angebote zu betrachten, die eine Optimierung erprobter Patientenverfügungsmuster versprechen“, warnt Oelmann. Die Verbraucherzentralen konnten sich von einem Mehrwert solcher Angebote nicht überzeugen. Im ungünstigsten Fall können wortreiche Erweiterungen gängiger Formulierungen sogar Zweifel aufwerfen, wenn die Breite der Formulierungen als Unsicherheit des Verfassers interpretiert wird. „Dann wäre der höhere Preis für eine solche Optimalversion schlecht investiert“, sagt Oelmann.
Als bedenklich bewerten die Verbraucherzentralen zudem Stil und Inhalt zahlreicher Werbetexte. Häufig schüren diese die Angst der Verbraucher, der Medizin ohne die beworbene Patientenverfügung hilflos ausgesetzt zu sein. „Dabei ist gerade ein kühler Kopf bei der Erstellung einer Patientenverfügung die beste Garantie für eine nachvollziehbare Bekundung des eigenen Willens“, so Oelmann.
Ausführliche Hintergründe und praktische Tipps zum Thema finden Interessierte im Ratgeberheft Patientenverfügung der Verbraucherzentralen oder, kurz zusammengefasst, auf https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/patientenverfuegung-so-aeussern-sie-eindeutige-und-wirksame-wuensche-13102..

Pressemitteilung und Verbraucherinformation wurden im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erarbeitet, gefördert durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.


FAZIT
Mit einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, wie man in der Zukunft medizinisch behandelt werden möchte. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich nicht von der Werbung für kostenpflichtige Patientenverfügungen verunsichern lassen, sondern einen kühlen Kopf behalten.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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