Wenn der Urlaubsflieger am Boden bleibt

Pressemitteilung vom
Ihre Rechte bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung. Die Fluggastrechte gelten sowohl für individuell gebuchte als auch für Flüge im Rahmen von Pauschalreisen.
Air Berlin Flugzeug Landung
Fluggastrechte

•    Ihre Rechte, wenn Sie nur einen Flug gebucht haben 
•    Was sind außergewöhnliche Umstände?
•    Was gilt bei Pauschalreisen?

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Die sogenannten Fluggastrechte gelten für alle Flüge, die Fluggäste auf einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaates der EU antreten oder mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft aus einem Nicht-EU-Staat zu einem EU-Flughafen fliegen. Sie gelten sowohl für individuell gebuchte als auch für Flüge im Rahmen von Pauschalreisen. Für Anschlussflüge außerhalb der EU von einer Fluggesellschaft, die ebenfalls nicht aus der EU stammt, gibt es diese Rechte nicht. 

Die Rechte der Reisenden 
Bei Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung muss das Luftfahrtunternehmen den Fluggästen Betreuung anbieten. Je nach Wartezeit und Flugstrecke sind das Mahlzeiten, Erfrischungen oder erforderliche Hotelübernachtungen, die Fahrt dorthin, zwei Telefongespräche, Telefaxe oder E-Mails. Bekommen Reisende diese Angebote nicht, können sie angemessene Kosten als Schadenersatz geltend machen. 
„Ein Flug gilt als verspätet, wenn sich der Abflug bei Kurzstrecken bis 1.500 km um mindestens zwei Stunden verzögert, bei Mittelstrecken bis 3.500 km um mindestens drei Stunden und bei Langstrecken über 3.500 km um mindestens vier Stunden verzögert“, erläutert Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen. Die Fluggäste müssen aber selber dafür sorgen, rechtzeitig am Abfertigungsschalter zu erscheinen.

Fällt der Flug komplett aus, haben Reisende Anspruch auf weitergehende Leistungen. Sie haben die Wahl, entweder die Erstattung des Flugpreises und die Rückbeförderung zu fordern oder eine andere Beförderung zum Reiseziel zu wählen. „Wird ein Ersatzflug gewählt, ist unklar, ob nur Flugverbindungen der eigenen Fluglinie in Frage kommen. Dieses Problem wurde von der Rechtsprechung noch nicht eindeutig geklärt“, ergänzt Oelmann.

Ausgleichszahlungen
Die Fluggesellschaft muss bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden eine sogenannte Ausgleichszahlung leisten. Die Höhe dieser Zahlung ist abhängig von der Länge der Flugstrecke und der Verspätung: 


•    bis 1.500 km – 250 €, bei unter zwei Std. Verspätung 125 €,
•    von 1.500 bis 3.500 km – 400 €, bei unter drei Std. Verspätung 200 €,
•    über 3.500 km – 600 €, bei unter vier Std. Verspätung 300 €

Eine Ausgleichzahlung muss nicht geleistet werden, wenn die Fluggesellschaft die Reisenden mindestens zwei Wochen vor dem Termin von der Annullierung informiert hat oder bei späterer Information eine andere, zumutbare Beförderung anbietet.

Außergewöhnliche Umstände
Beruft sich eine Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände, die trotz aller Maßnahmen zum Ausfall des Fluges geführt haben, muss sie keine Ausgleichszahlungen leisten. „Darüber, was außergewöhnliche Umstände sind, gibt es immer wieder Streit. Beispielsweise ist auch schon ein Vogelschwarm im Triebwerk vom Bundesgerichtshof als außergewöhnlicher Umstand gewertet worden. Technische Defekte gelten in der Regel nicht als außergewöhnlicher Umstand“, erklärt Oelmann. Die Ansprüche werden an die Fluggesellschaft gestellt.

Rechte bei Flügen als Teil einer Pauschalreise
Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, haben Reisende neben den Ansprüchen gegen die Fluggesellschaft diese auch gegen den Reiseveranstalter. Bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden kann der Reisepreis um fünf Prozent des anteiligen Tagespreises gemindert werden. Für jede weitere Stunde sind es nochmals je fünf Prozent. Es ist jedoch nicht möglich, die Entschädigungssumme zu den Ansprüchen gegen die Fluggesellschaft hinzuzurechnen. Wenn an beide Adressaten Ansprüche gestellt werden, beeinflussen sich die Forderungen in Bezug auf den Endbetrag.  

BERATUNG BEI PROBLEMEN
Die Verbraucherzentrale Bremen bietet eine persönliche Beratung an. Vereinbaren Sie einfach einen Termin online jederzeit unter https:www.terminland.de/verbraucherzentrale-bremen oder montags bis donnerstags von 10:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 10:00 bis 13:00 Uhr telefonisch unter (0421) 160777.
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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