Probleme mit untergeschobenen oder ungewollten Zeitschriftenabonnements

Pressemitteilung vom
Juhu! Gewonnen! Anrufe über vermeintliche Gewinne haben weiterhin Hochkonjunktur. Oft endet die Freude mit einem ungewollten Zeitschriften-Abo. Die Verbraucherzentrale Bremen weiß, was dann zu tun ist und berät unter anderem dazu ab März jeden Mittwoch kostenlos im Quartier Bremerhaven-Lehe.
Abo? Nein, danke! – Probleme mit untergeschobenen oder ungewollten Zeitschriftenabonnements
  • Viele Verbraucher:innen klagen über untergeschobene oder ungewollte Abo-Verträge und nicht nachvollziehbare Forderungen
  • Verbraucher:innen dürfen Abonnements von Zeitung oder Zeitschrift, egal ob diese an der Haustür, im Internet oder am Telefon abgeschlossen worden sind, widerrufen
  • Dies gilt nicht für die Bestellung von einzelnen Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten ohne Abonnement 
  • Verbraucher:innen können sich ab März jeden Mittwoch kostenlos im Quartier in Bremerhaven-Lehe beraten lassen
     
Off

Juhu! Gewonnen! Anrufe über vermeintliche Gewinne haben weiterhin Hochkonjunktur. Oft endet die Freude mit einem ungewollten Zeitschriften-Abo. Die Verbraucherzentrale Bremen weiß, was dann zu tun ist und berät unter anderem dazu ab März jeden Mittwoch kostenlos im Quartier Bremerhaven-Lehe. 

Vermehrt geraten Verbraucher:innen bei der Teilnahme an Gewinnspielen in unseriöse Vertragsfallen. „Immer wieder beschweren sich Verbraucher und Verbraucherinnen über Werbeanrufe und falsche Gewinnbenachrichtigungen am Telefon. Betroffene geben an, dass sie nach dem Telefonat Zeitschriftenabos und Rechnungen erhalten, ohne dass sie bewusst einen Abovertrag abgeschlossen haben“, erläutert Omar Harb, Verbraucherrechtsberater der Verbraucherzentrale Bremen. Er fügt hinzu: „Andere klagen über nicht anerkannte Kündigungen. Zunehmend betroffen sind Menschen, die schlecht Deutsch verstehen“.

Egal ob an der Haustür, am Telefon oder im Internet abgeschlossen, ein Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnement kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. „Verbraucher:innen steht hier ein gesetzliches Widerrufsrecht zu“, weiß Omar Harb. „Das gilt aber nicht für Bestellungen von einzelnen Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten“, erklärt der Berater.

Mittwochs kostenlose Beratung in Bremerhaven

Zu diesem und anderen Verbraucherrechtsthemen, wie Mobilfunkverträgen, Handwerkerrechnungen, Fitnessstudio-Verträgen, bietet die Verbraucherzentrale Bremen ab dem 2. März jeden Mittwoch von 13:00 bis 17:00 Uhr eine kostenlose und unabhängige Rechtsberatung im Quartier in Bremerhaven-Lehe an. Die Beratung erfolgt ohne Anmeldung und findet in der „die theo“ in der Lutherstraße 7 in 27576 Bremerhaven-Lehe statt. Das Projekt „Modellvorhaben zur unabhängigen Rechtsberatung im Quartier“ wird gefördert von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Förderhinweis HB Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31.12.2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.