Welche Konten benötigen Schulabgänger?

Pressemitteilung vom
Mit dem Schulabschluss beginnt ein neuer Lebensabschnitt. In den nächsten Tagen und Wochen werden viele junge Menschen eine Ausbildung oder ein Studium beginnen. Für die Gutschrift der Ausbildungsvergütung, für BAföG- oder Unterhaltszahlungen benötigen Berufsanfänger und Studenten ein Girokonto. Für die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen oder eigenen Sparbeiträgen sind Konten ebenfalls ratsam.

Mit dem Schulabschluss beginnt ein neuer Lebensabschnitt. In den nächsten Tagen und Wochen werden viele junge Menschen eine Ausbildung oder ein Studium beginnen. Für die Gutschrift der Ausbildungsvergütung, für BAföG- oder Unterhaltszahlungen benötigen Berufsanfänger und Studenten ein Girokonto. Für die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen oder eigenen Sparbeiträgen sind Konten ebenfalls ratsam.

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  • Girokonto ist ein Muss
  • Konto für Vermögenswirksame Leistungen ist sinnvoll
  • Tagesgeldkonto ist eine Option, falls am Monatsende noch Geld übrig ist

Dr. Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale: "Nicht alle angebotenen Produkte der Kreditinstitute sind für Auszubildende und Studierende geeignet und sinnvoll. Schulabgänger sollten sich auf die Konten beschränken, die für sie notwendig sind."

Die wichtigsten Konten für den Berufsanfänger:

Das Girokonto

Mit der Aufnahme einer Berufsausbildung, unabhängig davon, ob das 18. Lebens-jahr schon vollendet ist oder nicht, wird ein Girokonto bei einer Bank oder Sparkasse benötigt. Minderjährige brauchen zur Eröffnung allerdings noch die Mitwirkung ihrer Erziehungsberechtigten. Oft besitzt der Schulabgänger bereits ein "Taschengeldkonto", meist bei der Hausbank der Eltern, das weiter genutzt werden kann. Die Bedingungen sollten jedoch geprüft werden.

Das Girokonto für Auszubildende und Studierende sollte grundsätzlich kostenfrei sein. Aber aufgepasst! Kontogebührenfreiheit bedeutet nicht automatisch, dass keine Kosten erhoben werden. Für die Versorgung mit Bargeld am Automaten sollten keine Gebühren anfallen, und eine EC- oder Kreditkarte sollte kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Einige Kreditinstitute bieten eine Verzinsung des Guthabens an. Auch bei Onlinebanken kann ein Ausbildungskonto eröffnet werden. Sie bieten häufig noch zusätzliche Leistungen an.

Die Kostenfreiheit des Ausbildungskontos ist üblicherweise an Bedingungen geknüpft. Die Kontonutzer müssen regelmäßig Ausbildungsnachweise oder Immatrikulationsbescheinigungen einreichen. Einige Banken haben Altersbegrenzungen. Hier enden die Vergünstigungen beispielsweise mit dem 26. Lebensjahr, auch wenn die Ausbildung noch nicht beendet ist.

Das Konto für Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Eine gute Basis, um Geld anzusparen, sind Vermögenswirksame Leistungen (VL). Unternehmen zahlen in der Regel zwischen sechs und 40 Euro im Monat zusätzlich zur Ausbildungsvergütung – je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Hierfür benötigt der Berufsanfänger ein spezielles Vertragskonto. Es kann als Fonds-, Bauspar- oder Banksparvertrag abgeschlossen werden. Je nach Vertragsart und Einkommen können für diese Verträge zusätzlich staatliche Förderungen wie Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage beantragt werden. Nach einer Sperrzeit von sieben Jahren ist eine Verfügung über das angesparte Guthaben möglich.

Das Tagesgeldkonto

Um schnell und flexibel Geld anzusparen, ist ein Tagesgeldkonto ideal. Bleibt am Monatsende Geld auf dem Girokonto übrig, kann man es auf das Tagesgeldkonto umbuchen. Oder man nutzt es zum regelmäßigen Sparen mit festen monatlichen Raten. Im Bedarfsfall kann der Kontoinhaber jederzeit von dort etwas abheben, sei es für ein neues Smartphone oder für einen Urlaub.

Die Verbraucherzentrale Bremen bietet Schulabgängern im Rahmen der Geldanlage- und Altersvorsorgeberatung umfangreiche Informationen zu sinnvollen Finanzprodukten an.

Unter Telefon (0421) 160 77-7 (Montag bis Donnerstag von 10.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 10.00 – 13.00 Uhr) oder info@vz-hb.de kann ein Termin für ein Beratungsgespräch vereinbart werden. Die Beratungen sind kostenpflichtig und finden in der Verbraucherzentrale Bremen, Altenweg 4 in 28195 Bremen statt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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