Klage gegen Telekom Deutschland GmbH II

Irreführung über Umfang Highspeedtarif / Versäumnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
81 O 21/25
Zuständiges Gericht
Landgericht Köln
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Telekom Deutschland GmbH
Landgrabenweg 151
53227 Bonn
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in Widerspruch zur Werbung eines von ihr eingesetztes Vertriebsunternehmens unzutreffende Angaben zum Umfang der von ihr angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen macht.

 Vor dem Landgericht Köln (81 O 21/25) ist ein Versäumnisurteil gegen die Beklagte ergangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.