Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Stand:
Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
On

Termine

  • Mittwoch, 1. Juli 2020
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Musterfeststellungklage gegen die Saalesparkasse beim OLG Naumburg ein.
  • Freitag, 18. September 2020
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.
  • Montag, 16. November 2020
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eintragen, damit das Verfahren weiterläuft.
  • Montag, 16. November 2020
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Betroffene konnten sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.
  • Dienstag, 17. November 2020
    Mündliche Verhandlung
    Beim Gericht fand die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen. Das Oberlandesgericht folgte in weiten Teilen den Anträgen des vzbv. Ein Urteil wurde noch nicht gesprochen.
  • Mittwoch, 18. Januar 2023
    Zweiter Gerichtstermin
    Heute findet der zweite Gerichtstermin statt.
  • Mittwoch, 8. Februar 2023
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht gibt der Klage in entscheidenden Punkten statt.
  • Mittwoch, 15. März 2023
    Revisionsverfahren
    Der vzbv legt gegen das Urteil Revision ein.
  • Dienstag, 9. Juli 2024
    Bundesgerichtshof (BGH) urteilt
    Der Bundesgerichtshof entscheidet endgültig über die Klage. Er bestätigt das Urteil des OLG Naumburg. Betroffenen stehen Ansprüche auf Zinsnachzahlung zu.


Häufig gestellte Fragen

Was ist das Ergebnis des Klageverfahrens?

Die Saalesparkasse hat die Zinsen, die den Sparer:innen zustehen, falsch berechnet. Das Gericht hat festgelegt, wie die Zinsen hätten berechnet werden müssen. Daraus ergeben sich Nachzahlungsansprüche der Verbraucher:innen. Nähere Informationen zum Urteil des Bundesgerichtshofs finden Sie in unserer News.

Wie hoch sind die Zinsansprüche?

Die Höhe der Ansprüche richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Spardauer und der Höhe der Einzahlungen. Häufig werden den Betroffenen aber vierstellige Summen zustehen.

Ich habe an der Musterfeststellungsklage teilgenommen. Wie gehe ich nun weiter vor?

Lesen Sie dazu bitte die „Fragen und Antworten“  der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Kann ich mich noch für die Klage anmelden?

Eine Teilnahme an dieser Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich.


Aktuelle Meldung zur Klage

BGH schafft Klarheit für Prämiensparer

Im Streit um Zinsnachzahlungen aus Prämiensparverträgen hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute eindeutige Vorgaben gemacht. In dem Urteil über die Musterfeststellungsklage des vzbv gegen die Saalesparkasse hat er den Referenzzins, den das Oberlandesgericht Naumburg bestimmt hatte, bestätigt. Sparer:innen können die ihnen zustehenden Zinsen von der Sparkasse einfordern.

Grillgut auf dem Grill

Abfallarme Kitafeste

Der Klassiker bei Sommerfesten: Grillen. Die Eltern bringen Salate und andere Leckereien mit. Das bietet die Möglichkeit neue Gerichte kennenzulernen und über Essen ins Gespräch mit den anderen Eltern zu kommen.
Oft wird zu viel gekocht und mitgebracht. Das führt zu Speiseresten, die hinterher im Müll landen. Daher finden Sie hier einige Tipps, sodass nach dem Fest keine Lebensmittel in die Mülltonne wandern müssen.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.