Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Stadtwerke Neubrandenburg: Betroffene gesucht

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Kund:innen der Stadtwerke Neubrandenburg sind mit sehr hohen Fernwärmerechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen die Stadtwerke vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.
Gullideckel mit der Aufschrift Fernwärme
Fernwärme Gullideckel

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Abonnieren Sie unseren News-Alert zum Verfahren. So erfahren wir, wie viele Menschen sich für die Sammelklage interessieren. Und Sie erfahren, welche Schritte der vzbv ergreift.
  2. Informieren Sie andere Betroffene über unser Verfahren und unseren News-Alert. Je mehr Menschen sich für den News Alert anmelden, desto wahrscheinlicher können wir die Sammelklage erheben.

 

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Darum geht es in dem Verfahren gegen die Stadtwerke Neubrandenburg

Die Neubrandenburger Stadtwerke GmbH hat seit 2021 die Fernwärmepreise für ihre Kund:innen stark erhöht. Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) sind diese Preisersteigerungen allerdings unwirksam, da sie auf unzulässige Preisklauseln zurückzuführen sind. Seit 2021 haben sich die Fernwärmepreise der Stadtwerke Neubrandenburg mehr als verdreifacht, von 8,03 auf 27,64 Cent je Kilowattstunde (kWh). Diese Preissteigerungen belasten die Verbraucher erheblich.

Die Preisanpassungsklauseln der Stadtwerke Neubrandenburg erfüllen nach Ansicht des vzbv nicht die gesetzlichen Anforderungen, da sie sich vor allen an den stark gestiegenen Gas-Börsenpreisen orientieren. Dies führte zu unangemessen hohen Preisen für die Verbraucher:innen, die sich allein gegen die Preissteigerungen kaum wehren können.

Deswegen hat der vzbv bereits eine Unterlassungsklage gegen den Versorger eingereicht. Ziel ist es, die Verwendung der unzulässigen Preisanpassungsklausel zu unterbinden.

Darüber hinaus prüft der vzbv auch eine Sammelklage, um die Rückzahlungen für die betroffenen Verbraucher:innen durchzusetzen.

Bleiben Sie über den Verlauf des Verfahrens informiert.

Häufig gestellte Fragen

Welches Ziel verfolgt die Klage?

Wir möchten eine Sammelklage erheben, mit der wir die überhöhten Preise für die vergangenen Jahre zurückfordern – direkt an die Betroffenen.

Was kann ich tun, damit die Sammelklage erhoben wird?

Melden Sie sich für unseren News Alert an. So können wir erkennen, wie viele Verbraucher:innen an einer Erstattung interessiert sind. Für Sie ergeben sich daraus keinerlei Verpflichtungen.

Ich bin bei den Stadtwerken Neubrandenburg. Meine letzte Rechnung war aber nicht besonders hoch. Wozu braucht es dann eine Sammelklage?

Im Jahr 2023 galt noch die Preisbremse, das heißt für einen Großteil des Verbrauchs mussten die Verbraucher:innen nur einen  wesentlich geringeren Preis bezahlen. Der für das Jahr 2023 normalerweise von den Stadtwerken verlangte Preis war fast vier Mal so hoch.

Aktuelle Meldung zum Verfahren

Fernwärme

vzbv sucht Fernwärmekund:innen für Sammelklage

Der vzbv verklagt zwei Fernwärmeanbieter wegen unzulässiger Preisklauseln: die Stadtwerke Neubrandenburg und die Avacon Natur GmbH. Sofern sich genügend Betroffene beim vzbv melden, kann dieser auch eine Sammelklage gegen beide Energieversorger einreichen, um die überhöhten Preise zurückzufordern.

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Die Stadtsparkasse München hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie viele tausend Verträge gekündigt. Der vzbv hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Stadtsparkasse München erhoben.
Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.