Die Qual der Wahl beim Mobilfunkvertrag

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Beim Telefonieren mit dem Mobiltelefon ist die Anzahl von Anbietern und unterschiedlichsten Tarifoptionen kaum noch durchschaubar.
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Bevor Sie einen Mobilfunkvertrag abschließen, empfehlen wir, Ihr eigenes Nutzerverhalten genau zu überprüfen. Folgende Fragen können Ihnen dabei helfen:

  • Bin ich ein Vieltelefonierer oder nutze ich das Mobiltelefon eher selten?
  • Brauche ich ein Kombiangebot fürs Telefonieren und das Surfen im Internet?

Ob ein Laufzeitvertrag mit monatlichen Grundgebühren oder ein Prepaid-Tarif günstiger ist, hängt vom eigenen Nutzungsverhalten ab. Auch wenn im Zeitalter von Smartphones den Prepaid-Verträgen weniger Beachtung geschenkt wird, können diese weiterhin eine lohnenswerte Alternative sein, wenn das Handy nur zum gelegentlichen Telefonieren genutzt wird.

Ist das Netz an meinem Wohnort gut verfügbar? Nutzen meine überwiegenden Kontakte das gleiche Netz wie ich (wichtig, wenn ich keine Flatrate habe)? Wie lange möchte ich mich vertraglich binden? Gibt es kürzere Vertragslaufzeiten oder Angebote ohne Vertragsbindung für meinen Wunschtarif?

Einige Anbieter werben mit sogenannten Partnertarifen, die vergünstigte oder kostenlose Verbindungen zu Mobilfunknummern im gleichen Netz oder beim gleichen Anbieter offerieren. Hier lohnt es sich zu prüfen, ob Sie von diesem Angebot profitieren würden (bei einer Flatrate kommt es hierauf aber nicht an). Achten Sie darauf, eine für Sie vorteilhafte, möglichst kurze Vertragslaufzeit zu wählen. Die anfängliche Mindestlaufzeit eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten darf 24 Monate nicht überschreiten. Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten sind gemäß § 43b S. 2 Telekommunikations-gesetz (TKG) gesetzlich dazu verpflichtet, einem Verbraucher zu ermöglichen, einen Vertrag mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten abzuschließen.

Gibt es Flatrate-Angebote und welche sind für mich sinnvoll? Habe ich hohe SMS/MMS Kosten? Sind Zusatzpakete (Freiminuten, Frei-SMS, Datenvolumen) enthalten bzw. zusätzlich buchbar?

Achten Sie bei der Wahl des Tarifs auf den Minutenpreis, der oft von der monatlichen Grundgebühr abhängt. Werden Ihnen neben der monatlichen Grundgebühr Inklusivminuten angeboten?

Achten Sie genau darauf, was mögliche Flatrate-Angebote beinhalten. Nicht jede Flatrate macht bei geringer Nutzung des Mobiltelefons Sinn.

Gelten die Flatrate-Angebote nur für Ihr Netz oder gelten sie auch für andere Netze im In- und Ausland?

Ermitteln Sie die SMS Konditionen im In- und Ausland und achten Sie auf die Datengeschwindigkeit und das angebotene Datenvolumen. Auch der Abrechnungstakt (sekundengenau oder Aufrundungen im Minutentakt) kann entscheiden, wieviel Sie am Ende zahlen.

Rufe ich im Ausland an? Nutze ich das Handy im Ausland?

Informationen zu sogenannten "Ethno-Mobilfunktarifen" finden Sie hier.

ACHTUNG:

Seit dem 15. Juni 2017 sind die Roaming-Gebühren in Europa abgeschafft. Das bedeutet für Mobilfunkkunden, dass für das Telefonieren und SMS-Schreiben im EU-Ausland nur noch die Kosten anfallen, die auch im Inland anfallen. Auch das Internet-Surfvolumen ist dann im EU-Ausland gültig.

Aber: Wer ab Juni auf die Idee kommen sollte, einen eventuell günstigeren Mobilfunkvertrag bei einem ausländischen Anbieter abzuschließen, um damit im Inland ohne Roaming zu telefonieren, könnte enttäuscht werden. Ein solches Ausnutzen der neuen Roaming-Regelung können die Mobilfunk-Anbieter nach einer vorigen Warnung an die Kunden verhindern und können bei übermäßiger Nutzung doch Zusatzgebühren erheben.

Möchte ich meine bisherige Rufnummer behalten?

Informationen zum Thema "Rufnummernmitnahme" finden Sie unter "Kündigung von Mobilfunkverträgen".

Was ist günstiger: Kauf des gewünschten Mobilfunkgerätes oder Finanzierung über den Vertrag?

Manche Menschen schließen einen Mobilfunkvertrag ab, weil sie z. B. das neueste Smartphone, das nur in Kombination mit einem Vertrag angeboten wird, unbedingt haben wollen.

Viele Angebote für Mobilfunkverträge, die mit einem Kauf des Smartphones z. B. ab 1 Euro locken, erscheinen auf dem ersten Blick auch günstig. Solche Angebote werden aber meist über Abschlussentgelte und monatliche Grundgebühren über die Mobilfunkrechnung gegenfinanziert. Manchmal können diese Kosten den Kaufpreis übersteigen, so dass stets nachgerechnet werden sollte, ob dafür eine zweijährige vertragliche Bindung erforderlich ist.

Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.