Riester-Rente: Für wen kann sie sich lohnen?

Stand:
Ob sich die Riester-Rente lohnt, hängt von der Förderung, von den jeweiligen Eigenschaften des Vertrages und von Ihrem Bedarf ab. Außerdem rechnet sich die Riester-Rente nur, wenn man ein besonders langes Leben erwartet. Oft sind kostengünstigere Alternativen besser zum Vermögensaufbau geeignet.
Scrabble-Steine, die das Wort Riester-Rente bilden, liegen auf Geldscheinen und Münzgeld

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei der Riester-Förderung handelt es sich in der Regel nicht um Geldgeschenke vom Staat, sondern um eine Verschiebung der Steuerlast ins Alter. Denn wer die Förderung beansprucht, muss später Steuern bezahlen. Nur im Einzelfall ist die Förderung wirklich attraktiv.
  • Viele Riester-Verträge sind unrentabel und teuer. Selbst bei attraktiver Förderung sollten Sie sich über die Angebote unabhängig informieren oder sie durch eine Verbraucherzentrale prüfen lassen.
  • Die Riester-Rente sieht abgesehen von wenigen Ausnahmen die Zahlung einer lebenslangen Rente durch einen Versicherer vor. Die rechnet sich oft nur, wenn man 95 Jahre und älter wird.
  • Ein Riester-Vertrag muss auch Ihrem Bedarf entsprechen. Es gibt oft passendere Optionen, für das Alter vorzusorgen.
On

Wie funktioniert die Riester-Förderung durch Zulagen? 

Die Förderung für eine Person mit Kindern mit Anspruch auf Kindergeld besteht in der Regel aus der Summe der Zulagen.

Grundzulage175 Euro pro Jahr
Kinderzulage (vor 2008 geboren)185 Euro pro Jahr
Kinderzulage (nach 2008 geboren)300 Euro pro Jahr

 

 


Um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten, müssen 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres als Mindest-Eigenbeitrag in den Vertrag einbezahlt werden. Maximal 2.100 Euro pro Jahr werden gefördert. Die Zulagen sind darin bereits enthalten. 

Beispiel: Person mit zwei Kindern

  • Person mit zwei ab 2008 geborenen Kindern.
  • Bruttoeinkommen der Person im Vorjahr: 30.000 Euro.
  • Zulagen = Grundzulage 175 Euro plus Kinderzulagen zweimal 300 Euro = 775 Euro.
  • Mindest-Eigenbeitrag, um Zulagen in voller Höhe zu erhalten: 4 Prozent von 30.000 Euro abzüglich Zulagen = 1.200 Euro pro Jahr abzüglich 775 Euro = 425 Euro.
  • Sockelbeitrag, um zumindest einen Teil der Zulagen zu erhalten: 60 Euro. Der Anspruch der Zulagen wird dann anteilig gekürzt: 60 geteilt durch 425 = 14,11 Prozent. Zulagen: 14,11 Prozent von 775 Euro = 109,35 Euro.
  • Förderquote der Ansparphase bei Leistung des Mindest-Eigenbeitrags: 775 Euro / 1.200 Euro = 64,58 Prozent.

Wenn Sie Unterstützung beim Errechnen Ihrer Förderung haben, wenden Sie sich gerne an die Verbraucherzentralen

Wie funktioniert die Riester-Förderung durch Steuervorteil? 

Für gut verdienende Personen ohne Kinder ist die Höhe der Zulage mit 175 Euro nicht entscheidend für die Förderung. Ihre Förderung besteht in erster Linie aus Steuervorteilen während der Ansparphase. Denn Sie können bei der Einkommensteuer einen Sonderausgabenabzug bis maximal 2.100 Euro geltend machen. 

Je nach persönlichem Steuersatz kann sich eine Steuerersparnis in Höhe des Grenzsteuersatzes ergeben. Um die Einkommensteuer zu berechnen, nutzen Sie gerne den Rechner des Finanzministeriums. Bei dem Grenzsteuersatz handelt es sich um die zusätzliche Steuerbelastung, die eine Erhöhung des zu versteuernden Einkommens auslöst. 

Warum der Grenzsteuersatz und nicht der Durchschnittssteuersatz maßgeblich ist 

Die Beiträge reduzieren als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen. Dies sinkt dann zum Beispiel von 90.000 Euro um 2.100 Euro auf 87.900 Euro. Für die Differenz fällt dann keine Einkommenssteuer an. Vorher wurde aber diese Differenz mit dem Steuersatz von 42 Prozent besteuert. Dabei handelt es sich um den Grenzsteuersatz, im Steuerrechner „Grenzbelastung“ genannt. Der Durchschnittssteuersatz ist nicht maßgeblich, weil die Steuerbelastung auf die 87.900 Euro in beiden Fällen dieselbe ist. 

Beispiel: Gutverdienende ohne Kinder

  • Person ohne Kinder.
  • Bruttoeinkommen im Vorjahr: 90.000 Euro.
  • Zulagen = Grundzulage 175 Euro.
  • Mindest-Eigenbeitrag, um Zulagen in voller Höhe zu erhalten: 4 Prozent von 80.000 (aber maximal 2.100 Euro) Euro abzüglich Zulagen = 2.100 Euro pro Jahr abzüglich 175 Euro = 1.925 Euro.
  • Steuerersparnis (ohne Berücksichtigung eventueller Kirchensteuerpflicht): 42 Prozent Grenzsteuersatz (plus Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent ergibt 44,31 Prozent) auf maximal 2.100 Euro Einzahlung jährlich. Davon sind sämtliche Zulagen abzuziehen = 882 Euro + 48,51 Euro – 175 Euro = 755,51 Euro.
  • Förderquote der Ansparphase bei Leistung des Maximalbeitrags: (755,51 Euro + 175 Euro) / 2.100 Euro = 44,31 Prozent.

Wichtig: Gutverdienende sollten sich von der Förderung in der Ansparphase nicht blenden lassen, denn sie müssen die spätere Rentenzahlung voll zum persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern. Die Steuernachteile werden analog zur Ansparphase berechnet: die zusätzliche Rente erhöht das zu versteuerndes Einkommen, was zu einer zusätzlichen Steuerlast in Höhe des Grenzsteuersatzes führt. 

Im Einzelfall kann auch eine Steuerbelastung von über 40 Prozent der Riester-Rente durchaus realistisch sein. Vereinfacht gesagt besteht die Förderung der Riester-Rente in diesen Fällen lediglich darin, dass 

  1. steuerpflichtiges Einkommen ins Rentenalter verlagert wird und 
  2. die Erträge der Anlage im Riester Vertrag nicht unterjährig zum Abgeltungssteuersatz versteuert werden, sondern mit Auszahlung als Rente, dann aber zum vollen persönlichen Einkommensteuersatz.

Riester-Rente: Diese Nachteile hat die Förderung 

Wer die Förderung in Anspruch nimmt, muss sich zwei gravierender Nachteile der Riester-Rente bewusst sein: Die Rente wird voll versteuert und die Wette auf ein langes Leben. 

Steuerabzug in der Rentenbezugsphase

Ihre Riester-Rente unterliegt in voller Höhe der persönlichen Einkommenssteuer. Das bedeutet, dass Sie mit Abzügen in Höhe des Grenzsteuersatzes im Rentenalter rechnen müssen. Der persönliche Steuersatz ist heute unbekannt, er ist abhängig vom künftigen Einkommen. Bitte beachten Sie, dass Betriebsrenten sowie die die gesetzliche Rente ebenfalls überwiegend steuerpflichtig sind. 

Auch wenn das Einkommen im Alter etwas niedriger sein dürfte als zuvor, ist bei Gutverdienenden doch mit einem erheblichen Steuerabzug zu rechnen. Schon bei einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro beträgt der Steuerabzug über 30 Prozent. 

Wette auf ein langes Leben

Bei der Riester-Rente ist die Zahlung einer lebenslangen Rente vorgesehen. Niemand weiß, wie alt man einmal werden wird. Die privaten Lebensversicherer müssen vorsichtig kalkulieren und wollen natürlich auch noch Gewinne erzielen. Das bedeutet, dass sie eine Lebenserwartung unterstellen, die weit über der liegt, die das Statistische Bundesamt veröffentlicht. 

Außerdem ist der unterstellte garantierte Ertragszinssatz, also der Höchstrechnungszins, sehr niedrig. Nur beim sogenannten Wohn-Riester können Sie der Verrentung entgehen, dafür müssen Sie aber andere Nachteile in Kauf nehmen

All dies kann die Förderung nur im Einzelfall vollständig ausgleichen. Viel wichtiger als die Förderung ist, welche Rendite das angelegte Geld in den nächsten Jahrzehnten Jahr für Jahr abwirft und dass die Vorsorge bedarfsgerecht ist. 

Anrechnung auf Grundsicherung?

Wer mit einer geringen Rente rechnet, sollte wissen, dass die Riester-Rente nicht voll auf die Grundsicherung angerechnet wird. Sie erhöht also das Einkommen. Für zusätzliche staatlich geförderte Altersvorsorge, etwa eine betriebliche Altersversorgung oder eben die Riester-Rente, wurde mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ein Freibetrag eingeführt. 

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, werden Renten bis 100 Euro zuzüglich 30 Prozent der darüber hinaus gehenden Beträge nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Der Gesamtbetrag ist begrenzt auf 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 für Alleinstehende (Stand 2024: 50 Prozent von 563 Euro = 281,50 Euro). Erst darüber hinausgehende Beträge werden voll angerechnet.

So prüfen Sie Kosten und Rendite eines Riester-Vertrags

Neben der Förderung sollten Sie bei einem Riester-Vertrag auch auf die Kosten achten. Die Förderung kann bei schlechten Verträgen leicht von Kosten und unterdurchschnittlichen Erträgen aufgefressen werden. Prüfen Sie das Angebot daher hinsichtlich

  1. der Kosten und Gebühren,
  2. der Höhe des garantierten Zinses,
  3. der zu erwartenden Erträge aufgrund der Anlagestrategie.

Die Kosten finden Sie im gesetzlich vorgeschriebenen Produktinformationsblatt. Sie können dies auf der Internetseite Ihres Anbieters abrufen. Die dort genannten Effektivkosten geben einen wichtigen Anhaltspunkt. 

Effektivkosten von beispielsweise 1,5 Prozent pro Jahr reduzieren die jährliche Rendite des Vertrags um 1,5 Prozentpunkte. Bei Kapitalmarkterträgen von 4 Prozent würden also lediglich 2,5 Prozent im Vertrag ankommen. Wenn es für Sie in Frage kommt, Vermögen mit günstigen Aktien- oder Renten-ETFs aufzubauen, können Sie Renditen erwarten, die etwa 2 Prozent höher sind als bei Riester-Verträgen üblich. Das liegt an den geringen Kosten. Dieser Kostenunterschied kann bei langfristigen Verträgen für eine Verdoppelung der Rente sorgen.

Die Höhe des garantierten Zinses ist nur bei Rentenversicherungen relevant. Sie wird dort leider nicht ausgewiesen, kann aber anhand der jährlichen Standmitteilungen überschlägig berechnet werden. Wenn Sie dazu Unterstützung brauchen, wenden Sie sich an die Berater:innen der Verbraucherzentralen.

Welche Erträge Sie erwarten können, ist nicht leicht herauszufinden. 

  • Bei Rentenversicherungen können Sie mit Erträgen rechnen, die in etwa denen verzinster Anlagen entsprechen. 
  • Bei Banksparplänen ergibt sich der Zins aus der vertraglichen Zinsvereinbarung. Meist orientiert dieser sich ebenfalls an einem Marktzins wie der Umlaufsrendite. 
  • Bei Bausparverträgen wird der Zins zu Vertragsbeginn festgelegt. 
  • Bei Fondssparplänen und fondsgebundenen Rentenversicherungen ist die Rendite ein Stück weit auch Glückssache: Sie hängt davon ab, zu welchem Anteil Ihre Beiträge in Aktienfonds angelegt werden können und zu welchem Anteil sie wegen der staatlich vorgegebenen Garantie in Rentenfonds angelegt werden müssen. 
    Bei Riester Fondssparplänen können Sie jedenfalls wegen der Garantie und der hohen Fondskosten nicht damit rechnen, die durchschnittlichen Renditen der Aktienmärkte zu erhalten. Die Renditen werden hier deutlich niedriger ausfallen als etwa mit Aktien ETFs.

Wann lohnt sich eine Riester-Rente, wann nicht?

Wegen der hohen Kosten, der niedrigen Renditen und der oftmals unattraktiven Wette auf ein langes Leben ist die Riester-Rente nur in ganz wenigen Fällen attraktiv. Unsere Faustformel lautet: Je mehr der Staat einzahlt und je kürzer die Vertragslaufzeit, desto eher kann ein Vertrag in Frage kommen.

Dass die Vertragslaufzeit auch eine Rolle spielt, mag auf den ersten Blick verwundern. Aber das hat folgenden Grund: Sie erhalten die Zulage nur ein einziges Mal auf eine Einzahlung in einem Jahr. Wenn Sie 60 Euro einzahlen und ein Jahr später 175 Euro Zulage erhalten, war das ein gutes Geschäft. Wenn Sie die 60 Euro allerdings 30 Jahre lang im Vertrag stehen lassen müssen, um die 175 Euro zu erhalten, ist das weitaus weniger attraktiv. Sie mussten 30 Jahre lang auf die 60 Euro verzichten, um dieselbe Zulage von 175 Euro zu erhalten.

Dann lohnt es sich: Geringes Einkommen, insbesondere mit Kindern

Sie müssen nur 60 Euro pro Jahr an Eigenbeiträgen einzahlen, um die vollen Förderungen zu erhalten. Den Berechnungen der Verbraucherzentralen zufolge erhöht das die Rendite Ihres Sparvertrags unterm Strich, also nach Steuerabzug in der Rente, um etwa 3,7 Prozentpunkte pro Jahr. Voraussetzung ist, dass Sie so lange leben wie die Versicherer das kalkulieren. Das gilt, wenn Sie keine Kinder haben und der Sparvertrag noch 35 Jahre läuft.

Haben Sie dagegen zwei Kinder, die nach 2008 geboren sind und läuft der Vertrag nur noch 15 Jahre, erhöht dies die Rendite sogar um 12,6 Prozentpunkte. Dann ist ein Riester-Vertrag in jedem Fall empfehlenswert.

Dann lohnt es sich eher nicht: Durchschnittliches Einkommen bei ein oder zwei Kindern

Wenn Ihr Einkommen eher bei 45.000 Euro liegt und Sie nur ein oder zwei Kinder haben, profitieren Sie lediglich von der Steuerersparnis in der Ansparphase. Zieht man aber die Steuerlast in der Rente ab, ist die Rendite nicht mehr so groß.

Den Berechnungen der Verbraucherzentralen zufolge erhöht sich die Rendite kaum um mehr als einen Prozentpunkt pro Jahr. Ist Ihr Riester-Vertrag teuer und die Rendite überschaubar, lohnt er sich trotz der Förderung eher nicht. Wenn Sie anderweitig vorsorgen, bekommen Sie zwar keine Förderung. Geringere Kosten und höhere Renditen können das aber über die Zeit locker ausgleichen.

Dann lohnt es sich nur im Einzelfall

Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie in der Rente viel weniger Steuern zahlen werden als im Erwerbsleben, ist ein Riester-Vertrag im Einzelfall attraktiv. Achten Sie aber trotzdem auf die Kosten! Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich bei der Verbraucherzentrale beraten.

Tipp für Ehepaare

Bei Ehepaaren kann es vorteilhaft sein, dass nur der Elternteil mit dem geringeren Bruttoeinkommen einen Riester-Vertrag abschließt, um die volle Kinderzulagen zu erhalten. Denn die Kinderzulage erhält nur ein Elternteil, beim zweiten Elternteil ist die Förderung deutlich geringer, weil die gesamten Zulagen auf eine eventuelle Steuerersparnis angerechnet werden. Die bleibt dann aus oder fällt nur sehr gering aus.

Altersvorsorge muss zu Ihrem  Bedarf passen

Ob Sie nun mit der Riester-Rente oder anderweitig vorsorgen, Ihre Altersvorsorge muss zu Ihrem persönlichen Bedarf passen. Altersvorsorge ist zunächst einmal nichts anderes als Vermögensaufbau. Welche Fragen dabei wichtig sind, finden Sie im Einmaleins der Geldanlage und Altersvorsorge

Ob und wie Sie das aufgebaute Vermögen später einmal in eine Rente umwandeln wollen, ist eine Frage, die sich erst später stellt. Dazu müssen Sie sich nicht auf eine private Rentenversicherung einlassen, denn es gibt dazu auch gute Alternativen.

Wenn Sie Unterstützung brauchen, wenden Sie sich an die Berater:innen der Verbraucherzentralen.
 

Eine Person neben einem Ausrufezeichen mit dem Wort Aufruf und einem roten Kreis mit einem Symbol für Rentner und Sparschwein.

Umfrage zur Riester-Rente: Hat sich das Sparen gelohnt?

Immer mehr Riester-Sparende gehen in Rente. Für die Riester-Verträge bedeutet das in aller Regel die Umwandlung in eine lebenslange Rente in Form einer Rentenversicherung. Was ist dabei für Ihre Altersvorsorge genau herausgekommen? Schildern Sie uns Ihren Fall!

Ratgeber-Tipps

Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2022/2023
Der aktuelle Steuer-Ratgeber führt einfach und leicht verständlich durch alle Steuerformulare und enthält viele…
Neues Wohnen im Alter
Die meisten Menschen möchten möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben, und es gibt mittlerweile viele,…
Grillgut auf dem Grill

Abfallarme Kitafeste

Der Klassiker bei Sommerfesten: Grillen. Die Eltern bringen Salate und andere Leckereien mit. Das bietet die Möglichkeit neue Gerichte kennenzulernen und über Essen ins Gespräch mit den anderen Eltern zu kommen.
Oft wird zu viel gekocht und mitgebracht. Das führt zu Speiseresten, die hinterher im Müll landen. Daher finden Sie hier einige Tipps, sodass nach dem Fest keine Lebensmittel in die Mülltonne wandern müssen.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.