Drohungen in Inkasso-Schreiben: Welche Formulierungen sind erlaubt?

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Inkasso-Schreiben enthalten oft einschüchternde Formulierungen und Androhungen von rechtlichen Schritten. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, nicht alle Drohungen sind erlaubt.
Man ist umzingelt von Inkassoforderungen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Lassen Sie sich von Inkassobriefen nicht unter Druck setzen. 
  • Nicht alle Formulierungen sind zulässig, nicht alle Inkassoforderungen berechtigt.
  • Zahlen Sie nicht übereilt! 
  • Hinterfragen Sie jede Forderung, auch wenn Sie die Formulierungen in Inkassobriefen irritieren oder einschüchtern. 
  • Haben Sie die Rechnung vielleicht übersehen? Auch dann dürfen Inkassounternehmer nicht alles. Unser Inkasso-Check hilft Ihnen, die Inkassoforderungen kostenlos zu überprüfen.
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Kaufpreise, Mitgliedsbeiträge und andere Entgelte müssen Sie bezahlen. Übersehen Sie fällige Rechnungen oder sind die finanziellen Mittel so begrenzt, dass Sie nicht zahlen können, versenden Vertragspartner (Gläubigerinnen und Gläubiger) Zahlungsaufforderungen und Mahnungen. Oft werden dann auch Inkassounternehmen eingeschalten und es fallen weitere Kosten an. Nicht selten enthalten die Schreiben Ankündigungen von weiteren gerichtlichen Schritten, wenn nicht gezahlt wird. Das sind alles zulässige Instrumente mit dem Ziel, säumige Forderungen durchzusetzen.

Gängige Formulierungen in Inkasso-Schreiben

Doch warum verunsichern Inkasso-Schreiben so viele Verbraucherinnen und Verbraucher? Das liegt zum einem an den zusätzlichen Inkassokosten, die zu zahlen sind. Zum anderen an Formulierungen, am Schreibstil, an der Ausdrucks- und Darstellungsweise, die als bedrohlich wahrgenommen werden.

Die Verbraucherzentralen haben dies zum Anlass genommen, die Inkasso-Schreiben mit Blick auf die Formulierung und optische Gestaltung unter die Lupe zu nehmen. Im Jahr 2020 wurden daher vom September bis Dezember über 248 Inkassoschreiben gesammelt und ausgewertet.

Die gängigsten Formulierungen, die 2020 im Umlauf waren und sich auf die Folgen bei Nichtzahlung der Forderungen beziehen, sind:

  • Ankündigung Klageerhebung
  • Mitteilung an die Schufa
  • Beauftragung eines Gerichtsvollziehers
  • Einleiten eines Mahnverfahrens
  • Beantragen eines Vollstreckungsbescheids
  • Ankündigung der Lohnpfändung
  • Sperrung des Kontos
  • Negative Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit
  • Ankündigung, dass Mitarbeiter des Inkassobüros Hausbesuche machen

Nicht jede Formulierung in Inkasso-Schreiben ist erlaubt

Hinterfragen Sie die Forderungen des Inkassounternehmens. Unseriöse Geschäftspraktiken von Inkassounternehmen sind nicht erlaubt. Dennoch fühlen sich Betroffene, die Inkasso-Schreiben erhalten, häufig von den verwendeten und teils zugespitzten Formulierungen eingeschüchtert. Es entsteht das Gefühl, schnell zahlen zu müssen, ohne die Forderung weiter zu hinterfragen oder von professioneller Seite prüfen zu lassen.

Prüfen Sie Ihre Inkassoforderung, bevor Sie zahlen!

Nicht jedes Inkassounternehmen ist zugelassen, deshalb: Lassen Sie sich in keinen Fall von dem Inkasso-Schreiben unter Druck setzen – prüfen Sie immer genau die Forderung, bevor Sie zahlen! Dabei kann Ihnen auch unser Inkasso-Check helfen

Formulierungen in Inkasso-Schreiben – erlaubt oder unzulässig?

Welche Formulierungen in Inkasso-Schreiben erlaubt sind und welche nicht, erfahren Sie hier:

1. Ankündigung rechtlicher Schritte und Erhöhen der Inkassokosten

Erlaubt: Inkasso-Schreiben können Ankündigungen von rechtlichen Schritten, etwa das Erheben einer Klage oder das Einleiten eines Mahnverfahrens enthalten. Dies ist grundsätzlich auch zulässig, ebenso wie der Hinweis, dass sich die Kosten weiter erhöhen können, wenn nicht gezahlt wird. Nach Ansicht der Verbraucherzentralen muss allerdings deutlich werden, dass dies nur für Sie gilt, wenn Sie die Rechnungen nicht bezahlen, obwohl Sie es hätten tun müssen. Der ursprüngliche Rechnungsbetrag und auch die Inkassokosten müssen also berechtigt sein. 

Tipp: Die Höhe der Inkassokosten sollten Sie immer überprüfen. Hier hilft Ihnen der Inkasso-Check.

Hinweis: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit dieser Problematik schon mehrfach auseinander gesetzt. So auch in seinem Urteil vom 22. März 2018 (Az I ZR 25/17). Die verwendeten Formulierung im Inkassobrief, welche zur Zahlung auffordern, wurden als zulässig angesehen. Es wurde zwar angenommen, dass das Schreiben bezweckt, den Druck auf den Verbraucher zu erhöhen.

Jedoch handelt es sich weder bei dem Hinweis darauf, dass die Einleitung gerichtlicher Schritte unmittelbar bevorstehe, noch bei dem Hinweis auf mögliche Vollstreckungsmaßnahmen, um eine Fehlinformation. Vielmehr entspricht dies den gesetzlichen Möglichkeiten.

Fehlen dagegen konkrete Hinweise, mit welchen rechtlichen Möglichkeiten Sie den Eintritt der angekündigten Maßnahmen verhindern können oder suggeriert das Schreiben, dass eine Verteidigung aussichtslos sei, kann dies zu einem anderen Ergebnis führen. Hierzu nimmt der BGH jedoch nicht weiter zu Stellung. 

Achtung: Ist die Forderung unberechtigt, z.B. weil Sie keinen Vertrag geschlossen oder diesen widerrufen haben, ist auch die Inkassoforderung unberechtigt. Sie müssen dann nicht zahlen.

Trotzdem sollten Sie der unberechtigten Forderung widersprechen. Hierbei hilft Ihnen der Musterbrief. 

2. Ankündigung Gerichtsvollzieher, Zwangsvollstreckung, Lohnpfändung & Haftbefehl 

Erlaubt: Inkasso-Schreiben können zudem Ankündigungen weiterer rechtlicher Schritten beinhalten. Gemeint sind etwa der

  • Besuch eines Gerichtsvollziehers,
  • die Zwangsvollstreckung,
  • Lohnpfändung,
  • Kontosperrung oder
  • der Erlass eines Haftbefehls.

Hierbei handelt es sich ebenfalls um grundsätzlich zulässige Maßnahmen, welche im Rahmen der Forderungseintreibung verwendet werden können.

Solche Maßnahmen dürfen aber erst dann vollzogen werden, wenn ein sogenannter rechtskräftiger und vollstreckbarer Titel gegen Sie als Schuldner vorliegt. Das ist z.B. der Fall, wenn Sie von einem Gericht rechtskräftig verurteilt wurden, die Forderung zu bezahlen. Hierüber muss das Inkasso-Schreiben Sie nach Ansicht der Verbraucherzentrale informieren.

Folgende Formulierung ist zulässig
„Ein Gerichtsverfahren ist teuer. Ein rechtskräftiger Schuldtitel kann 30 Jahre gegen Sie zur Zwangsvollstreckung, Lohnpfändung und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verwendet werden.“

Hinweis: Der BGH hat in seinem Urteil vom 22. März 20218 nicht nur zur Ankündigung eines Mahn- und Klageverfahrens Stellung genommen, sondern auch zur Ankündigung von Vollstreckungsmaßnahmen. Die Ankündigung solcher Maßnahmen hält das Gericht ebenfalls zur zulässig.

Offen bleibt auch in diesem Fall, ob einen andere Wertung möglich ist, wenn konkrete Hinweise fehlen, mit welchen rechtlichen Möglichkeiten Schuldner den Eintritt der angekündigten Maßnahme verhindern können. Oder wenn das Schreiben suggeriert, dass eine Verteidigung aussichtslos ist. 

3. Ankündigung Schufa-Eintrag

Erlaubt: Inkasso-Schreiben dürfen ankündigen, dass bei einer nicht fristgerechten Zahlung die Schufa oder eine andere Auskunftei informiert wird. Die Ankündigung ist jedoch nur zulässig, wenn die Forderung auch wirklich besteht und Sie nicht tätig geworden sind, sich also nicht gewehrt haben.

Nicht erlaubt: Inkassounternehmen dürfen dagegen nicht schreiben,
„Sorgen Sie für eine fristgerechte Zahlung, um […[ Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit zu vermeiden.“
Sie können in diesem Fall nicht erkennen, dass nur unbestrittene Forderungen eingetragen werden dürfen. Eine solche Formulierung ist daher unsachlich und unangemessen.

Hinweis: Kam es zu einem fehlerhaften Eintrag in eine Auskunftei, haben Sie das Recht, den Eintrag löschen zu lassen. Hier finden Sie den passenden Musterbrief dazu.

4. Ankündigung Hausbesuch

Erlaubt: Wird Ihnen vom Inkassobüro vorgeschlagen einen persönlichen Termin bei Ihnen daheim zu vereinbaren, ist dies erlaubt.

Nicht erlaubt: Inkassounternehmen dürfen dagegen nicht pauschal ankündigen, dass Sie mit einem Hausbesuch durch einen Inkasso-Mitarbeiter rechnen müssen. Entsprechende Formulierungen sind unzulässig.

Beispiel für eine unerlaubte Formulierung:
„[…] innerhalb des nächsten Monats den persönlichen Besuch eines auf Inkasso spezialisierten Mitarbeiter-Teams in den Abendstunden […]"

Steht ein Inkasso-Mitarbeiter unangekündigt vor Ihrer Tür, müssen Sie ihn nicht hereinlassen. Fordern Sie ihn auf, zu gehen. Lassen Sie sich auch hier nicht unter Druck setzen. Fühlen Sie sich durch einen Inkasso-Mitarbeiter bedroht, rufen Sie die Polizei. 

Inkasso-Mitarbeiter dürfen sich auch nicht gewaltsam Zugang zu Ihrer Wohnung verschaffen. Wird Ihnen in dem Inkasso-Schreiben mit einer gewaltsamen Tür-Öffnung gedroht, lassen Sie sich hiervon nicht beeindrucken. 

5. Kurze Zahlungsfristen

Erlaubt: Der Hinweis, dass sich die Inkassokosten erhöhen, sollten Sie nicht bezahlen, ist an sich zulässig. Ihnen sollte jedoch eine angemessene Frist – das heißt länger als 7 Tage - eingeräumt werden, um zu zahlen. 

Nicht erlaubt: Lassen Sie sich nicht von kurzen Zahlungsfristen oder visuellen Hervorhebungen, wie Fettungen, Unterstreichungen, etc. verunsichern.

Beispiel einer Formulierung in einem Inkasso-Schreiben:
„Sie können diese Maßnahmen nur vermeiden, indem Sie sofort den Betrag in Höhe von […] bezahlen.“

So prüfen Sie Ihr Inkasso-Schreiben

Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale können Sie Inkassoforderungen kostenlos überprüfen lassen: Sie erfahren, ob Sie überhaupt zahlen müssen und ob die Höhe der Inkassokosten gerechtfertigt ist.

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