Zahnersatz zum Nulltarif: Das müssen Sie darüber wissen

Stand:
Was in der Werbung oft als "Zahnersatz zum Nulltarif" angepriesen wird, kann eine gute Lösung sein ohne eigene Zuzahlung. Allerdings ist das an Bedingungen geknüpft.
Seniorin lächelt zufrieden und zeigt dabei ihre schönen dritten Zähne (Zahnersatz).

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zahnersatz ohne Zuzahlung funktioniert nur mit Zahnersatz aus dem Ausland und mit der Regelversorgung.
  • In der Regel muss das Bonusheft über zehn Jahre geführt sein.
  • Wer mehr möchte als die Basistherapie, muss die Zusatzkosten selbst tragen.
On

Wie kann ich Zahnersatz zum Nulltarif in Anspruch nehmen?

Zahnersatz zum Nulltarif bedeutet eine Versorgung mit Kronen, Brücken oder Prothesen ohne eigene Zuzahlung. Das ist normalerweise nur in finanziellen Härtefällen möglich, wenn die Krankenkasse bei Geringverdienern 100 Prozent der Kosten der Regelversorgung zahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das aber auch unabhängig vom Einkommen möglich.

  1. Es wird preiswerter Zahnersatz aus dem Ausland verwendet.
  2. Die Behandlung ist auf die Standardtherapie beschränkt, also auf das, was als Regelversorgung definiert ist.
  3. Das Bonusheft muss lückenlos über zehn Jahre geführt sein (erhöht den Zuschuss der Krankenkasse auf 75 Prozent). Die größte Kostenersparnis ergibt sich durch das ausländische Labor.

Wie finde ich den richtigen Anbieter?

Einige Zahnärzte werben offensiv mit diesem Angebot. Es kann also sein, dass für diese Option ein Zahnarztwechsel nötig ist.

Auch Krankenkassen arbeiten teilweise mit entsprechenden Vertragspartnern zusammen, also mit Zahnärzten, Zahntechnikern oder mit Laboren, um Versicherten eine Versorgung zu einem günstigen Preis oder zum Nulltarif anzubieten. Darauf weisen sie beispielsweise hin, wenn Patient:innen einen Heil- und Kostenplan einreichen. Ebenso sprechen mittlerweile große Labore mit ihrer Werbung direkt Patient:innen an, die dann ihren Zahnarzt nach dieser Variante fragen sollen, oder - falls dieser das ablehnt, vom Unternehmen einen kooperierenden Zahnarzt genannt bekommen. Der eigene Zahnarzt kann jedoch nicht gezwungen werden, mit einem neuen Labor zusammenzuarbeiten.

Wann muss ich doch zuzahlen?

Sobald man als Patient:in von der Regelversorgung abweicht, muss man die Zusatzkosten selbst tragen, sowohl für Material als auch für ein eventuell höheres Honorar.

Wer sich also für eine gleichartige oder andersartige Versorgung entscheidet, erhält keinen Zahnersatz zum Nulltarif.

Beispiel: Ist im Seitenzahnbereich ein Zahn weitgehend zerstört, aber erhaltungswürdig oder fehlt dort ein Zahn, ist als Regelversorgung eine Krone oder Brücke aus Nicht-Edelmetall vorgesehen. Qualitativ ist das keine Einschränkung. Wer aber aus optischen Gründen lieber eine zahnfarbene Krone oder Brücke möchte, muss die Zusatzkosten privat bezahlen. Ebenso sind Implantate oder Inlays vom Nulltarif ausgeschlossen.

Welche Alternativen gibt es?

Wer nicht auf die freie Arztwahl verzichten oder den Zahnarzt nicht wechseln möchte, kann gezielt in der eigenen Praxis nach Einsparmöglichkeiten fragen. Auch bei deutschen Laboren gibt es deutliche Preisunterschiede, und die Regelversorgung ist stets die preiswerteste Versorgungsmöglichkeit.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.