Private Krankenversicherung: Nicht für jeden sinnvoll

Stand:
Wer so viel verdient, dass er sich statt in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem privaten Anbieter versichern lassen kann, sollte sich das gut überlegen. Nicht immer ist die private Krankenversicherung die richtige Wahl.
Zwei Füße stehen auf einem Weg mit zwei Wegweisern zu privater und gesetzlicher Krankenkasse.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei der gesetzlichen Versicherung richtet sich der Beitrag nach dem Bruttoeinkommen; bei der privaten Police zählen hingegen allein Alter und Gesundheitszustand.
  • Vorerkrankungen oder auch ein bestimmtes Alter können in der privaten Versicherung zu höheren Beiträgen führen.
  • Kinder und Lebenspartner ohne Einkommen sind in der privaten Versicherung nicht automatisch mitversichert.
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Gesetzlich oder privat: Das hängt vom Einkommen ab

Alle Bürger:innen müssen krankenversichert sein. Oft ist dann die Frage: Gesetzlich oder privat? Während die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) - mit wenigen Ausnahmen - grundsätzlich allen offen steht, sieht das bei der privaten Krankenversicherung anders aus. Sie können sich als Arbeitnehmer:in nur dann privat krankenversichern, wenn Sie ein Jahr lang die sogenannte Jahresarbeitsentgelt-Grenze (JAEG) überschritten haben. Diese liegt 2024 bei 69.300 Euro.

Neben den Voraussetzungen unterscheiden sich die beiden Systeme auch in ihren Beiträgen:

  • Bei der GKV ist der Beitrag abhängig vom Bruttoeinkommen. Wer mehr verdient, zahlt auch mehr - und zwar bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die liegt 2024 bei jährlich 62.100 Euro.
  • Dagegen ist der Beitrag in der privaten Krankenversicherung (PKV) abhängig von Alter und Gesundheitszustand sowie dem gewünschten Versicherungsschutz. Wenn Sie einen privaten Vertrag abschließen, gehen Sie quasi eine lebenslange "Zwangsehe" ein. Eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist meist ausgeschlossen oder nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Für Alleinstehende und kinderlose Eheleute, die beide berufstätig sind, kann es unter finanziellen Gesichtspunkten sinnvoll sein, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Doch Achtung: Vorerkrankungen oder auch ein bestimmtes Alter können zu Risikozuschlägen und -ausschlüssen oder einem hohen Beitrag führen.

Außerdem können die anfangs niedrigen Beiträge durch höhere Kosten in späteren Jahren empfindlich ansteigen. Das Geld, das Sie durch die PKV-Beiträge erspart haben, sollten Sie also unbedingt fürs Rentenalter zurückgelegen. Die Beiträge sinken nämlich auch dann nicht, wenn Sie aus dem Berufsleben ausscheiden.

Was Sie vor einem Wechsel beachten sollten

  1. Vergleichen Sie Angebote: In keinem anderen Versicherungsbereich ist ein Preis- und Leistungsvergleich so schwierig.
  2. Suchen Sie in Ruhe: Sie sollten Angebote immer bei bestehendem Krankenversicherungsschutz ohne Zeitdruck einholen.
  3. Vorsicht bei Billigtarifen: Häufig werden gerade jungen Leuten Lockvogeltarife angeboten, in denen viele Leistungen gekürzt sind. Hier ist oft Ärger mit dem Versicherer programmiert. Wenn Sie den Magertarif wählen müssen, da Sie sich einen Normaltarif nicht leisten können, sollten Sie lieber die Finger von der privaten Krankenversicherung lassen.
  4. Das gilt bei Kindern: Kinder und Lebenspartner ohne Einkommen sind in der privaten Krankenversicherung nicht kostenlos mitversichert. Sie brauchen eigene, beitragspflichtige Verträge.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
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Elektromobilität - Neues Projekt der Verbraucherzentrale Bremen

Die Verbraucherzentrale erweitert ihr Beratungsspektrum um das Thema Elektromobilität. Ab sofort können Verbraucher:innen kostenfreie Beratungstermine vereinbaren.