Keine Homepage-Polizei: Kontrolle für Gesundheitsinformationen fehlt

Stand:
An Aufsichtsbehörden mangelt es eigentlich nicht. Kammern, Ministerien, Behörden, Staatsanwaltschaften – es gibt viele, die für die Einhaltung der Regeln im Bereich Gesundheit zuständig sind. Aber Verstöße werden nur selten geahndet. Es fehlt an systematischer Kontrolle.
Kapitän guckt durch das Fernglas

Das Wichtigste in Kürze:

  • Gesundheitsinformationen im Internet werden bisher nur ungenügend geprüft.
  • Verbraucher:innen sind bisher also nicht gut geschützt.
  • Das liegt an der schieren Menge von Angeboten, aber auch daran, dass viele Behörden unterbesetzt sind und ein Wirrwarr an Zuständigkeiten herrscht.
On

Gesetze und wer sie durchsetzt

Viele Gesetze und Verordnungen haben Berührungspunkte mit dem Bereich der Gesundheitsinformationen: Das Arzneimittelgesetz, die EU-Medizinprodukteverordnung, das Heilmittelwerbegesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, ebenso die EU-Verordnungen für Health Claims und Lebensmittelinformationen. Hinzu kommen die standesrechtlichen Werbeverbote, etwa in den Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte.

Unterhalb der Behörde auf Europa- und Bundesebene sind für die tatsächliche Aufsicht in Deutschland meist die Bundesländer zuständig. Auf dieser Ebene sind das Gesundheitswesen und seine Aufsichtsbehörden aber vielfach von Selbstverwaltungskörperschaften geprägt. Um die Einhaltung der Berufspflichten der Ärztinnen und Ärzte sollen sich beispielsweise die Landesärztekammern kümmern.

Ärztinnen und Ärzten sind gerade im Bereich der Praxiswerbung enge rechtliche Grenzen gesetzt. Entsprechende Strukturen und Werbevorschriften gibt es für die Zahnärztinnen und Zahnärzte. Im Bereich der Heilpraktiker:innen fehlen hingegen seit Jahrzehnten zeitgemäße rechtliche Rahmenbedingungen. Sie werden von den personell oft schlecht ausgestatteten Gesundheitsämtern auf kommunaler Ebene überwacht.

Dank des neuen Medienstaatsvertrages kommen seit wenigen Jahren zusätzlich die Landesmedienanstalten als Aufsichtsbehörden ins Spiel. Aber auch sie sind, ähnlich wie die Gesundheitsämter, meist alleine schon personell nicht in der Lage, umfangreich kontrollierend tätig zu werden.

Das Internet: Offenheit als Problem

Dank des Internets und Plattformen wie YouTube, TikTok, Instagram, Facebook oder Twitter kann jede:r zum Sender werden und fragwürdige Gesundheitsinformationen oder -produkte anbieten – teils mit sehr hoher Reichweite, aber nur unzureichenden Regeln. Denn während das "World Wide Web" und seine Nutzer:innen global vernetzt sind, endet der Geltungsbereich von Rechtsnormen meist schon an der Landesgrenze.

Dies erschwert nicht nur den Behörden, sondern auch Institutionen wie den Verbraucherzentralen die Rechtsdurchsetzung. Selbst vermeintlich seriöse Unternehmen bedienen sich nach Erfahrungen der Verbraucherzentralen teilweise dubioser Briefkastenfirmen im Ausland. Die platzieren – oft ohne rechtliche Konsequenzen – übertriebene Heilsverprechen für ihre Auftraggeber im Internet.

Die systematische Kontrolle fehlt

Es geht um einen großen Markt. Das Gesamtvolumen des deutschen Gesundheitsmarktes belief sich 2021 auf rund 474 Milliarden Euro. Doch für Gesundheitsinformationen im Internet gibt es bislang keine systematische Kontrolle. Es gibt sozusagen keine medizinische Homepage-Polizei. Irreführende oder falsche Inhalte im Bereich der Gesundheitsinformation werden zwar vermehrt als Problem thematisiert , aber angesichts einer vermutlich hohen Zahl von Verstößen geschieht nur wenig.

Dies hängt auch damit zusammen, dass die Meinungsfreiheit in Artikel 5 unseres Grundgesetzes zu Recht einen sehr hohen Stellenwert genießt und auch abwegige Tatsachenbehauptungen umfasst, sofern diese nicht bewusst unwahr geäußert werden. Erst dort, wo keine freie Meinungsäußerung mehr vorliegt, sondern mit Fehlinformationen für konkrete Produkte geworben wird, können die Verbraucherzentralen durch Abmahnungen und Unterlassungsklagen einschreiten.

"Faktencheck Gesundheitswerbung" möchte mehr Licht in dieses Dunkel bringen. Helfen Sie mit und melden Sie uns Fälle von problematischer Gesundheitswerbung über das Kontaktformular auf unserer Projektwebseite.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.