Vegetarische Aufstriche: Das ist wichtig bei Lagerung und Haltbarkeit

Stand:
Veggie-Brotaufstriche sind eine vielfältige Lebensmittel-Gruppe. Je nach Zusammensetzung und Zubereitung sind sie unterschiedlich lange haltbar. Wie Sie die Produkte richtig lagern und woran Sie erkennen, wann Sie ein Produkt nicht mehr essen können, erfahren Sie hier.
Brotstücke mit vegetarischen Aufstrichen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Geöffnete Aufstriche sollten Sie im Kühlschrank lagern und zeitnah verzehren.
  • Frische Aufstriche aus dem Kühlregal müssen gekühlt gelagert werden.
  • Nutzen Sie immer ein sauberes Messer, um die Aufstricht zu entnehmen.
On

Sinnes-Check: Woran erkenne ich den Verderb?

Wenn ein Aufstrich schimmelt, sollte er komplett entsorgt werden. Es reicht nicht aus, den Schimmel nur abzuschöpfen.

Auch ein veränderter Geruch oder Geschmack kann ein Zeichen für Verderb sein. Der Aufstrich riecht oder schmeckt dann zum Beispiel gärig, sauer oder ranzig.

Darauf sollten Sie achten:

Die Vielfalt an Zutaten und Herstellungsmethoden ist groß, insofern können die Haltbarkeiten und Lagerbedingungen variieren. Für alle Aufstriche gilt: Verwenden Sie immer ein sauberes Messer, sodass keine anderen Lebensmittel, Krümel oder Verschmutzungen ins Produkt gelangen.

Welche Lagerbedingungen gelten für vegetarische Aufstriche?

Produkte, die ungekühlt im Handel stehen, können ungekühlt gelagert werden, solange Sie sie nicht geöffnet haben. Produkte aus dem Kühlregal müssen auch zuhause im Kühlschrank gelagert werden. Für alle Aufstriche gilt: Sobald Sie geöffnet wurden, gehören sie in den Kühlschrank und sollten schnell verbraucht werden.

Wie lange bleiben vegetarische Aufstriche haltbar?

Da pflanzliche Aufstriche eine vergleichsweise neue und vielfältige Produktgruppe sind, können noch keine abgesicherten, allgemeingültigen Aussagen zur Haltbarkeit nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum getroffen werden. Die Zusammensetzungen sind dafür zu unterschiedlich. So gibt es Produkte, die eher sauer sind, die viel Salz enthalten oder auch durch Öl konserviert werden. Bei zu langer Lagerung kann aber auch das enthaltene Wasser verdunsten, das Produkt wird dann trocken und hart. Es ist damit aber nicht automatisch verdorben.

Vegetarische Aufstriche können Sie auch in kleinere Portionen aufteilen und in geeigneten Gefäßen einfrieren.

Lebensmittel im Kühlschrank und im Vorratsschrank

Lebensmittel noch essbar? Haltbarkeit einschätzen und richtig lagern

In Deutschland landen viele Lebensmittel im Müll, teilweise durch einen falschen Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum. Auch Obst und Gemüse werden häufig zu früh weggeworfen. Mehr Infos zur Haltbarkeit und Lagerung finden Sie auf unserer Themenseite.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Wärmepumpe
Unabhängig werden von teurem Gas und Öl, Klima schonen, Kosten sparen
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.
Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.