Ist Glitzer essbar?
Nicht zu verwechseln ist das sogenannte „edible“ (essbar) Glitzer mit dem „non-toxic“ (nicht giftig) Glitzer. Die Verpackungen sind nämlich recht ähnlich. Diese beiden Varianten werden häufig im Internet häufig angeboten. Produkte mit der Aufschrift „edible“ sind essbar, wie es der Name schon sagt, und somit für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet. Das „non-toxic“ Glitzer hingegen ist nicht zum Verzehr geeignet und sollte deshalb sicherheitshalber nicht mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Es bietet sich zum Basteln an oder für die Dekoration auf einem Buffet.
Worin ist Glitzer?
Glitzer ist in vielen Getränken wie Smoothies oder Likören enthalten. Aber auch bei Backzutaten ist Glitzer gefragt. Ob als Glitzer-Puderzucker, Glitzerschrift, Streusel oder als Puder zum Bestäuben oder Beimengen der einzelnen Backzutaten. Auch im non-food Bereich wie beispielsweise bei Zahnpasta scheint Glitzer gefragt zu sein.
Marktcheck der Verbraucherzentrale Bremen
Die Verbraucherzentrale Bremen hat 2019 einen Marktcheck zu Backartikeln mit Glitzer durchgeführt. Dabei wurden von 19 Produkten die Zutatenlisten unter die Lupe genommen. 18 Produkte enthielten Titandioxid und zwei Produkte Azofarbstoffe. Aluminium war in keinem Produkt. Auf drei Produkten, die aus einem Puder bestanden, war ein Hinweis, dass sie nicht eingeatmet werden sollten. Fünf Produkte in Puderform trugen keinen Warnhinweis, was aber aus Sicht der Verbraucherzentrale Bremen wünschenswert wäre. Nicht alle Produkte waren vegetarisch. Vegetarier :innen und Veganer:innen sollten bedenken, dass sich hinter einigen E-Nummern Farbstoffe oder andere Zusatzstoffe tierischen Ursprungs verbergen können. Dazu zählen echtes Karmin, Gelatine, Schellack und Bienenwachs. Sie waren in einigen Produkten verarbeitet.
Was genau ist Titandioxid, ist es bedenklich?
Titandioxid ist ein weißer Farbstoff, der aus Titaneisen gewonnen wird. Hersteller verwenden ihn, um Lebensmittel weiß zu färben oder um Farbschichten von beispielsweise Kaugummi oder Schokolinsen strahlender zu machen. Das Einatmen von Titandioxid stufte der Risikoausschuss der Europäischen Chemikalienagentur bislang als vermutlich krebserregend ein. Die EU-Kommission übernahm diese Einordnung als Gefahrenstoff. Im November 2022 wurde diese Einstufung vom EuG jedoch als falsch beurteilt. Das Einatmen kann vor allem durch Staubentwicklung von Pulvern oder Zerstäubern oder bei anderen Einsatzorten wie Sonnenspray vorkommen.
Die französische Gesundheitsbehörde stufte Titandioxid aufgrund der mangelnden Datenlage 2019 nicht als "unbedenklich" ein und hatte Zweifel an der Sicherheit. Frankreich verordnete, dass im Jahr 2020 für ein Jahr die Verwendung von Titandioxid in Lebensmitteln ausgesetzt wurde. In dieser Zeit sollten weitere Untersuchungen stattfinden. Diese Aussetzung wurde im Januar 2021 für ein weiteres Jahr verlängert.
Seit Mai 2021 gilt der Verzehr von Lebensmitteln mit Titandioxid laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als "unsicher". Der Verdacht auf eine erbgutschädigende Wirkung konnte durch aktuelle Studienergebnisse nicht entkräftet werden. Es gibt für Titandioxid bislang keine festgelegten Mengen, bei denen die tägliche Aufnahme als unbedenklich gilt. Deshalb gilt aktuell noch das „Quantum satis“ Prinzip, was übersetzt bedeutet „so viel wie nötig, so wenig wie möglich".
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben dem Vorschlag der Europäischen Kommission entsprochen und verbieten die Verwendung von Titandioxid in Lebensmitteln ab 2022. Allerdings gibt es eine Übergangsphase: bis zum 7. August 2022 dürfen Lebensmittel mit Titandioxid in den Verkehr gebracht und bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums abverkauft werden. Arzneimittel dürfen weiterhin Titandioxid enthalten, bis ein passender Ersatz gefunden wurde.
Gibt es natürlichen Glitzer?
Für Glitzer in Kosmetika wird unter anderem auf Mica zurückgegriffen, hierbei handelt es sich um Mineralien aus der Glimmermineralgruppe. Mica wird mit Oxiden wie Titandioxid beschichtet. Je nach Größe der Partikel glitzert es unterschiedlich stark. Dieses lässt beim Auftragen die Haut dann schimmern. Mica kann natürlich abgebaut oder synthetisch hergestellt werden. Die Lebensmittelüberwachungsbehörde der USA ordnet Perlglanz Pigmente, die auf Mica basieren als essbar ein, in Europa ist es jedoch nicht als Zutat oder Zusatzstoff für Lebensmittel zugelassen.
Essbarer Glitzer kann auch selbstgemacht werden, etwa aus Lebensmittelfarben, die frei von Azofarbstoffen sind, mit Zucker oder Gelatine. Hier sind die Glitzereffekte aber gering. Der Glitzereffekt entsteht durch die Reflektion des Lichtes von den Oberflächen der kleinen Partikel. Titandioxid sorgt dabei für Leuchtkraft und Glanz. Wer auf diese Zutat verzichtet, hat weniger glänzenden Glitzer. Doch Sie können sicher sein, dass der Glitzer unbedenklich ist. Zudem gibt es auch glitzernde Produkte ohne Titandioxid und bedenkliche Farbstoffe.