Über den Verein

Stand:
Die Verbraucherzentrale Bremen ist ein überparteilicher und anbieterunabhängiger, gemeinnütziger Verein, der von vielen in der Bremer Bürgerschaft vertretenen Parteien und weiteren Organisationen, wie z. B. Arbeitnehmerkammer und Gewerkschaften, getragen wird.
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Sie hat die Aufgabe, die Interessen der Verbraucher und Verbraucherinnen politisch und rechtlich zu vertreten sowie sie zu informieren und zu beraten.

Wir

  • verfolgen Rechtsverstöße durch Abmahnung und Klagen,
  • vertreten Verbraucherinteressen auf politisch-parlamentarischer Ebene,
  • informieren Medien und Öffentlichkeit über wichtige Verbraucherthemen,
  • verschaffen Ihnen einen Überblick bei Produkten und Dienstleistungen,
  • beraten Sie unabhängig und individuell,
  • führen Aktionen, Projekte und Ausstellungen zu interessanten Verbraucherthemen durch.

 

Leitbild der Verbraucherzentrale Bremen (pdf)

Wie die Verbraucherzentralen arbeiten und organisiert sind, erfahren Sie auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) .

Sie können zum Erfolg unserer Arbeit und zur Durchsetzung Ihrer Interessen beitragen, indem Sie
uns auf Missstände aufmerksam machen,
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Sparkasse in Bremen

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Ratgeber-Tipps

Vereinsrecht und Ehrenamt
Der Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt“ der Verbraucherzentrale gibt einen Überblick über mögliche Rechtsformen und…
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.