Datenschutzgrundverordnung – Stärkung der Verbraucherrechte

Stand:
Interview Bremer Senatorin für Verbraucherschutz, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt zur Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)

Am 25. Mai endete die Übergangsfrist der vor zwei Jahren in Kraft getretenen DSGVO, sie ist europaweit für alle Unternehmen verpflichtend geworden:

  • DSGVO gilt für alle in der EU ansässigen Unternehmen und für auch für solche, die Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten.
  • Stärkung der Verbraucherrechte durch die DSGVO.
  • Musterbrief von der Verbraucherzentrale zur teilweisen oder vollständigen Löschung der Daten.

 

 

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Senatorin Eva Quante-Brandt

Senatorin Eva Quante-Brandt

Verordnung der Europäischen Union
 

Frage: Warum war die DSGVO wichtig?
Antwort: Mit der europaweiten Vereinheitlichung des Datenschutzrechts wird verhindert, dass Unternehmen ihren Firmensitz in EU-Länder verlegen, die ein besonders niedriges Datenschutzniveau haben. Das ist ein großer Gewinn für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die DSGVO gilt einerseits für alle in der EU ansässigen Unternehmen – unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung tatsächlich in der EU stattfindet und andererseits aber auch für Unternehmen, die zwar nicht in der EU niedergelassen sind, aber Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten.

Recht auf Vergessenwerden

Frage: Was ändert sich für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Antwort: Die Verbraucherechte wurden gestärkt. Unternehmen sind verpflichtet, alle personenbezogenen Daten auf Verlangen herauszugeben. Und dies muss in einem maschinenlesbaren Format geschehen. Dadurch soll die Mitnahme der Daten, beispielsweise bei einem Anbieterwechsel, erleichtert werden. Darüber hinaus sind die Unternehmen verpflichtet, die Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Verlangen zu löschen. Hier spricht man vom „Recht auf Vergessenwerden“.

Muserbriefe der Verbraucherzentrale

Frage: Wo finde ich Musterbriefe, mit denen ich Unternehmen auffordern kann, meine Daten teilweise oder vollständig zu löschen?
Antwort: Ich finde es gut, dass die Verbraucherzentrale Bremen auf ihrer Website Musterbriefe zur Verfügung gestellt hat. So können die Bremerinnen und Bremer sich nicht nur informieren, sondern auch tätig werden.

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