Jeder Mensch kann plötzlich in eine Situation geraten, in der er nicht mehr selbständig Wünsche äußern oder Entscheidungen treffen kann. Sie möchten vorsorglich festlegen, was geschieht, falls Sie sich einmal nicht selbst vertreten können? Dann sollten Sie zu Ihrer Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht verfassen. Unsere Juristen unterstützen Sie dabei.
Unsere Juristen beraten Sie zu allen wichtigen Vorsorgeregelungen – per Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht und besprechen gemeinsam mit Ihnen die für Sie relevanten Bausteine.
Wenn Sie selbst es nicht mehr können, muss ein anderer für Sie Entscheidungen treffen und handeln. Weder Ehepartner noch Kinder können dies automatisch. Sie müssen dazu bevollmächtigt sein. Sie können jemanden mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten. Der darf dann wichtige Entscheidungen für Sie treffen. Mit einer Patientenverfügung können Sie genau festlegen, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen – so bewahren Sie Selbstbestimmung, wenn Sie durch einen Unfall oder eine Erkrankung nicht mehr ansprechbar sind.
Persönliche Rechtsberatung
Bei der persönlichen Beratung erhalten Sie umfassende Unterstützung für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung und einen Ordner „Vorsorgedokumente“, in welchen Sie alle wichtigen Dokumente ablegen können. In dem Gespräch geht es beispielsweise um:
- Die Unterschiede zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- Ob eine notarielle Beurkundung erforderlich ist
- Wer als Vertreter für Sie in Frage kommt
- Wie ein Missbrauch verhindert werden kann
So können Sie sicherstellen, dass Sie im Notfall gut versorgt werden.
Bringen Sie zur Beratung bitte mit:
- (ggf. falls vorhanden) alte Verfügungen/Vollmachten oder Entwürfe
Unser Tipp: drucken Sie sich dieses Notfallkärtchen (pdf) aus