Pauschale Beihilfe

Stehen Sie vor der Frage, ob eine gesetzliche oder private Krankenversicherung mit individueller oder pauschaler Beihilfe für Sie die richtige Wahl ist? 

  • Individuelle Restkostenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung?
  • Pauschale Beihilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung?
  • Was ist bei Umzug in ein anderes Bundesland zu beachten?

Die Mehrzahl der Beihilfeberechtigte sind traditionell immer noch in der privaten Krankenversicherung versichert. Hier gibt es spezielle Tarife, die die Restkosten nach Vorleistung der Beihilfe absichern.  

Beamte in Bremen, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen können von ihrem Dienstherrn statt der individuellen Beihilfe (in Verbindung mit einem Beihilfetarif einer privaten Krankenversicherung) auch eine pauschale Beihilfe für ihre Krankenvollversicherung erhalten. Dies ist in der Regel dann die gesetzliche Krankenversicherung. Die pauschale Beihilfe in Verbindung mit der gesetzlichen Krankenversicherung kann insbesondere für Beamte mit Teilzeitstellen, Familie oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine gute Wahl sein. Der Beitrag wird analog der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung vom Einkommen erhoben.

Die sogenannte Beihilfe ist ein Zuschuss zur medizinischen Versorgung im Krankheitsfall. Viele Jahre bekamen Beamte eine individuelle Beihilfe, deren Leistung sie mit speziellen Tarifen in der privaten Krankenversicherung aufstocken mussten. Wenn sie als freiwillige Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, erhielten sie keinen Arbeitgeberzuschuss und mussten den gesamten Beitrag für die Krankenkasse allein zahlen.

Nachteile bei Umzug in ein Bundesland, das nicht mitmacht

Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist unwiderruflich und bisher nicht in allen Bundesländern möglich. Diese Insellösung wird dann zum Problem, wenn Beihilfeberechtigte mit ihrer Arbeit in ein Bundesland wechseln möchten, welches die pauschale Beihilfe nicht anbietet. Wenn sie weiter gesetzlich krankenversichert bleiben möchten, entfällt hier die pauschale Beihilfe und sie müssen den vollen Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung alleine tragen. Sie könnten im neuen Bundesland dann allerdings die individuelle Beihilfe beantragen und sich für die nicht von der Beihilfe übernommenen Kosten privat versichern. Allerdings müssen sie dann auch noch gesund genug dafür sein, und bei schwerwiegenden Erkrankungen wird sie keine private Krankenversicherung mehr aufnehmen wollen – oder es drohen hohe Risikozuschläge.

Persönliche Beratung

Unsere Beratung unterstützt Sie bei der Entscheidungsfindung zur Wahl der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. Die pauschale Beihilfe in Verbindung mit der gesetzlichen sowie privaten Krankenversicherung sind Beratungsinhalte.

Ermäßigungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Lande Bremen

Für Beschäftigte im Land Bremen gibt es ein besonderes Angebot: Sie zahlen für Beratungen der Verbraucherzentrale zu arbeitnehmernahen Themen wie Altersvorsorge, zusätzliche Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsrente nur die Hälfte des Beratungsentgeltes. Die Arbeitnehmerkammer übernimmt die andere Hälfte der Kosten. Bitte bringen Sie zur Beratung als Nachweis Ihre letzte Gehaltsabrechnung oder Ihre KammerCard mit.

Weitere ermäßigte Beratungen und Informationen, wie Sie die Ermäßigung erhalten

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Dieses Beratungsangebot bieten wir Ihnen in folgenden Beratungsstellen an:
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