Immobilienfinanzierung: Was versteht man unter Grundschuld?

Stand:
Bei der Baufinanzierung ist es üblich, dass Sie als Sicherheit für das gewährte Darlehen dem kreditgebenden Institut den Zugriff auf Ihre Immobilie einräumen.
Taschenrechner mit Geldmünzen und Unterlagen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Zugriff bedeutet in letzter Konsequenz: Wenn Sie Ihre Schulden nicht mehr begleichen können oder wollen, darf die Bank Ihre Immobilie zwangsversteigern lassen und aus dem Erlös den für die Tilgung der Schulden notwendigen Teil einbehalten.
  • Man spricht in diesem Fall zwar meist von einem "Hypothekendarlehen", doch als Absicherung dient fast immer eine Grundschuld.
On

Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek

Der wichtige Unterschied: Die Hypothek ist an die Höhe der damit gesicherten Darlehensforderung gebunden und entspricht somit immer exakt dem aktuellen Stand des Kreditkontos. Ist die letzte Rate bezahlt, erlischt die Hypothek automatisch.

Die Grundschuld hingegen ist unabhängig vom Stand des Darlehens und besteht so lange, bis sie im Grundbuch gelöscht wird. Die Löschung wird gekennzeichnet, indem der entsprechende Grundschuldeintrag rot unterstrichen wird.

In der Kreditpraxis hat sich die Grundschuld durchgesetzt, weil sie vor allem für die Banken einfacher zu handhaben ist. Ist eine Hypothek eingetragen, muss im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers die Bank erst einmal nachweisen, dass dieser noch offene Schulden hat, da die Hypothek ansonsten hinfällig wäre. Bei der Absicherung über Grundschulden können die Außenstände schneller vollstreckt werden, ohne dass vorher ein zeitraubendes juristisches Verfahren eingeleitet werden muss.

Eintrag ins Grundbuch

Grundschulden werden im Grundbuch eingetragen, wo sie von jedem eingesehen werden können, der ein berechtigtes Interesse - beispielsweise Kaufabsichten - nachweisen kann. Das Grundbuch genießt "öffentlichen Glauben", und damit kann jeder davon ausgehen, dass das, was im Grundbuch steht, auch stimmt.

Wichtig: Die Eintragung einer Grundschuld wird von Notar und Grundbuchamt teuer in Rechnung gestellt. Die Kosten können je nach Höhe des Grundschuldbetrags einige hundert bis über tausend Euro betragen.

Abtretung bei Bankwechsel

Die Banken können untereinander Grundschulden weitergeben, was entweder ohne Eintrag im Grundbuch in Form einer privatschriftlichen Abtretung geschieht oder im Grundbuch vermerkt wird. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie bei einer Baufinanzierung nach Ablauf der Zinsbindungsfrist die Bank wechseln, weil Sie von einem anderen Institut ein günstigeres Angebot bekommen haben. Anstatt eine teure Löschung und Neueintragung vorzunehmen, bleibt dann die erste Bank im Grundbuch als Grundschuldinhaber bestehen und überträgt diese Rechte an die Bank, die die neue Finanzierung durchführt.

Die verschiedenen Ränge

Die unterschiedlichen "Ränge" der Grundschulden legen die Reihenfolge fest, in der die Gläubiger zum Zug kommen. Bei einer Zwangsversteigerung gilt der Grundsatz: Wer zuerst seine Ansprüche verbrieft hat, bekommt als erster sein Geld.

Ist nun ein Haus mit 100.000 Euro von Bank A, 50.000 Euro von Bank B und 50.000 Euro von Bank C belastet und es wird bei der Zwangsversteigerung ein Erlös von 175.000 Euro erzielt, kann die Bank C die Hälfte ihrer Forderungen in den Wind schreiben, wenn ihre Grundschuld als letztes eingetragen wurde. Aus diesem Grund sind die Banken auf die ersten Plätze im Grundbuch besonders scharf. Für erstrangige Grundschulden gibt es die besten Konditionen - damit soll der Kunde motiviert werden, möglichst gute Sicherheiten zu stellen.

Der jeweilige Rang einer Grundschuld wird aus dem Beleihungswert wie folgt errechnet: Bis zu 60% des Beleihungswertes gelten als erstrangig, der Bereich zwischen 60 und 80% wird als zweitrangiger Bereich bezeichnet.

Hypothekenbanken bevorzugen erstrangig abgesicherte Darlehen, die Bausparkassen begnügen sich in der Regel mit dem zweiten Rang. Zur Ermittlung des Beleihungswertes wird üblicherweise vom aktuellen Verkehrswert - der meistens auch dem Kaufpreis entspricht - ein Risikoabschlag von ca.20 % abgezogen.

Ermittlung der Grundschuldränge

Die Ermittlung der Grundschuldränge kann beispielsweise wie folgt aussehen:

Risikoabschlag 20%30.000 Euro
Beleihungswert120.000 Euro
Kaufpreis einer Wohnung150.000 Euro
Erstrangiges Darlehen bis72.000 Euro
Zweitrangiges Darlehen bis96.000 Euro

Ratgeber-Tipps

Bauen!
Der Ratgeber „Bauen!“ hilft , Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Traums vom Eigenheim gezielt auszuschalten und…
Kosten- und Vertragsfallen beim Immobilienkauf
Wer derzeit Haus oder Eigentumswohnung kaufen will, weiß um Immobilienpreise auf Rekordniveau und steigende…
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.